Heidelberg (dpa) - Nach einem Schuss auf den mutmaßlichen Todesfahrer von Heidelberg wird auch gegen den Polizeischützen ermittelt. Nach einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei finden solche Ermittlungen grundsätzlich statt, wie ein Polizeisprecher sagte. Der verdächtige 35 Jahre alte Deutsche […] mehr

Kommentare

5guk27. Februar 2017
Bauchschuss, Küchenmesser..´.? Das wirft schon Fragen auf...
4k22946526. Februar 2017
@1 jeder einsatz der schusswaffe gehört untersucht, sonst hat man früher oder später zustände wie in einem land jenseits des ozeans.
3stphnrei26. Februar 2017
@1 ,das ist doch eine ganz normale Prozedur nach einem Schusswaffeneinsatz,nicht gleich so aufregen
2tastenkoenig26. Februar 2017
Wenn Dein Zorn Dich nicht schon nach der Überschrift übermannt hätte, wäre Dir vielleicht dieser Satz ins Auge gefallen: "Nach einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei finden solche Ermittlungen grundsätzlich statt". Selbstverständlich muss nach einem Schusswaffengebrauch überprüft werden, ob dieser gerechtfertigt war. Wo kämen wir hin, wenn es anders wäre. Und selbstverständlich werden die Ermittlungen eingestellt werden, wenn sich der Hergang so bestätigt, wie er sich bisher darstellt.
1djzocker26. Februar 2017
Bitte was lese ich da ???? Jetzt man als Polizist schon nicht mal mehr von seiner Dienstwaffe Gebrauch machen????? Bitte was soll das??? Wenn man so Menschen Leben oder sein eigenes Leben retten kann ist es ja wohl meiner Meinung nach erlaubt einen Schuss bzw. Streif- oder Warnschuss abzugeben sonnst könnten die ihre Dienstwaffen ja gleich im Büro lassen wenn sie sie eh nicht einsetzen dürfen.... unglaublich ... da kann ich nur mit dem Kopf schütteln