Hätte sie das Mikrofon in der rechten Hand behalten und den linken Arm nach oben gestreckt, sähe die Sache strafrechtlich ganz anders aus. @
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Minderintelligent trifft auf Melanie Müller durchaus zu, insofern kann sowohl ein "sich hinreißen lassen" oder eine bewusste Tat vorliegen. Das aufzuklären ist bestimmt nicht ganz einfach.