(lifepr) Berlin, 12.01.2017 - Wer als Kind oder Jugendlicher im institutionellen Bereich sexuell missbraucht wurde, kann weiterhin Leistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem sexueller Missbrauch (EHS) beantragen. Neben dem Bund haben viele Institutionen die Vereinbarung zur Beteiligung am EHS ...