Hamburg (dpa) - Das Hamburger Landgericht setzt sich seit heute erneut mit dem Gedicht «Schmähkritik» des ZDF-Moderators Jan Böhmermann auseinander. Am Vormittag begann der Prozess, in dem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan erreichen will, dass das gesamte Gedicht verboten wird. Im Mai ...

Kommentare

(4) tastenkoenig · 02. November 2016
Der "Majestätsbeleidigungs-Paragraph" ist in der Tat aus der Zeit gefallen und soll ja auch gestrichen werden, allerdings erst 2017(?). Der normale Beleidigungsparagraph muss natürlich jedem gleichermaßen offen stehen, also auch Präsidenten, egal wie sie sich verhalten. Er kann hier munter bis zum Ende des Rechtsweges klagen, das steht ihm völlig frei. Aber er muss sich halt im Klaren darüber sein, dass anders als bei ihm zu Hause sein Wort hier nicht mehr Gewicht hat als das Böhmermanns.
(3) k15728 · 02. November 2016
@1 Ja, blödes Gesetz. Überhaupt dieses Strafgesetzbuch. Sollte man abschaffen.
(2) mceyran · 02. November 2016
@1 Wenn deutsche Bürger in Deutschland Straftaten begehen, dann sollten sie auch in Deutschland angeklagt werden dürfen. Du meinst mit dem zu streichenden Gesetz sicherlich das gegen die "Präsidentenbeleidigung". Nun ja, der Strafantrag wurde gar nicht nach dem Gesetz gestellt, sondern nach § 185 StGB, der Beleidigung allgemein unter Strafe stellt <link> . Mit der "Präsidentenbeleidigung" ist es auch nicht einfach: <link>
(1) Maibaum · 02. November 2016
Erdogan sorgt dafür, daß er im Gespräch bleibt. Aber das blöde Gesetz, das dies erst ermöglicht ist von unserer Regierung immer noch nicht ersatzlos gestrichen worden. Blamabel, daß jeder und sei er noch so verbrecherisch angehaucht, deutsche Bürger verklagen kann.
 
Suchbegriff