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Wenn deutsche Bürger in Deutschland Straftaten begehen, dann sollten sie auch in Deutschland angeklagt werden dürfen. Du meinst mit dem zu streichenden Gesetz sicherlich das gegen die "Präsidentenbeleidigung". Nun ja, der Strafantrag wurde gar nicht nach dem Gesetz gestellt, sondern nach § 185 StGB, der Beleidigung allgemein unter Strafe stellt
<link> . Mit der "Präsidentenbeleidigung" ist es auch nicht einfach:
<link>