(pressebox) Saarbrücken, 17.12.2014 - "Die IHK Saarland begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht die Verschonung von Betriebsvermögen zur Sicherung von Arbeitskräften im Grundsatz bestätigt hat. Denn das ist für unsere zahlreichen inhabergeführten kleineren und mittleren Unternehmen existentiell. ...