Utting, 02.01.2026 (lifePR) - Irrtum 14: „Die Erbschaftssteuer frisst das ganze Erbe auf.“ Das ist in den meisten Fällen nicht richtig. Es gelten gerade bei engen Verwandten hohe Freibeträge. So gilt für Ehegatten ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro pro Elternteil, für Enkel ...

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