Lüneburg (dpa) - Ob das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle rechtmäßig ist, klärt heute das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG). Eine Entscheidung dürfte noch an diesem Mittwoch fallen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Lüneburg mit. Ein Kläger hat ...

Kommentare

(11) tibi38 · 13. November 2019
@10, nur wenn du die Ortungsfunktion eingeschaltet hast, sonst gibt es kein Profil.
(10) Pomponius · 13. November 2019
@7: Dein Android-Handy erstellt automatisch ein Bewegungsprofil bei Google. Das ist eine Betriebssystemfunktion. Da alle zwangsweise mitmachen kann Google-Maps diese Daten für die genauesten Staumeldungen nutzen. Wer Google-Maps nutzt kann seine Fahrtroute am Handy oder PC nachvollziehen. Ich nutze dies für meine Abrechnungen.
(9) FichtenMoped · 13. November 2019
Immerhin dürfen Behörden Geschwindigkeitskontrolle nicht privatisieren <link> Das wäre wirklich Wegelagerei, denn die würden pedantisch kontrollieren, auf Grund ihrer 'Umsatzbeteiligung'. Mal schauen, ob nicht noch Rechtsmittel eingelegt werden.
(8) tastenkoenig · 13. November 2019
@7: Die Gefahr ist mir bewusst. Ich hab nur auf den nervtötenden Vorwurf der Geldmacherei reagiert.
(7) k293295 · 13. November 2019
@4: Das verhindert bei "Section Control" aber nicht die Erfassung Deines Kfz-Kennzeichens, auch wenn Du absolut vorschriftsmäßig gefahren bist. Dieses Zeug ist, wenn es flächendeckend eingesetzt wird, in der Lage ein Bewegungsprofil von Dir zu erstellen.
(6) FichtenMoped · 13. November 2019
Bei der Streckenmessung geht es doch vor allem um die anlasslose Erfassung und Speicherung von allen vorbeifahfenden Kfz-Kennzeichen imho. Der Datenschutz wird marginal mal hier, mal da, aufgeweicht. Die Begehrlichkeiten nach Speicherung und der weiteren Verwendung sind da. Wehret den Anfängen. Die Weitergabe der Abrechnungsdaten von den Krankenkassen sollte ein mahnendes Beispiel sein.
(5) itguru · 13. November 2019
@4: Oh, danke. Das muss ich mir merken.
(4) tastenkoenig · 13. November 2019
Gegen tatsächliche oder gefühlte Geldmacherei durch Geschwindigkeitskontrollen gibt es ein verblüffend einfaches Mittel: Höchstgeschwindigkeit einhalten.
(3) tibi38 · 13. November 2019
@2 wo hast du das wieder abkopiert? darfst du das einfach kopieren?
(2) Pomponius · 13. November 2019
Gegen Geschwindigkeitsmessungen an unfallträchtigen Stellen oder an Stellen mit besonders schutzwürdigen Personen (Kindergärten, Schulen, Altenheimen etc.) ist nichts einzuwenden. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen konnte die Zahl der jährlichen Verkehrstoten vom Spitzenwert von gut 48.000 auf jetzt knapp 4.000 gesenkt werden.
(1) tibi38 · 13. November 2019
Als ob das eine Lösung wäre. Das ist nur Geldmacherei
 
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