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3 Nein, das ist nicht so. Konkret steht im beschlossenen Gesetz: "Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: [...] 1. in Schulen und in deren Sichtweite, [...] Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben." Wenn man also ein bisschen gesunden Menschenverstand walten lässt, ist das Kiffen hinter dem Haus oder hinter der Hecke kein Problem.