(pressebox) Saarbrücken, 29.04.2015 - In Immobilienanzeigen müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) Energiekennwerte für inserierte Gebäude angegeben werden, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. Ab 1. Mai 2015 wird ein Verstoß gegen diese Vorschrift als Ordnungswidrigkeit betrachtet, ...

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