Energie- und Stromsteuer 2015 - ein Buch mit sieben Siegeln?
Um finanzielle Verluste zu vermeiden, sollte man sich als BHKW-Betreiber auch im Energiesteuer- und Stromsteuer-Recht auskennen. Im Rahmen eines Intensivseminars werden die Regelungen 2014/2015 praxisnah erklärt.
28. Oktober 2014, 18:30 Uhr · Quelle: Pressebox
(pressebox) Rastatt, 28.10.2014 - Die energie- und stromsteuerrechtlichen Regelungen sind in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen von besonderer Bedeutung. Daher ist eine genaue Kenntnis der Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis für BHKW-Planer und BHKW-Betreiber zwingend erforderlich.
Welche Regelungen des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes müssen Betreiber hocheffizienter KWK-Anlagen beachten?
Im Rahmen eines eintägigen Intensivseminars "Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes für KWK-Anlagen" werden die praxisrelevanten Bestimmungen für KWK-Anlagen, die prinzipielle Vorgehensweise der Steuerbehörden und die Hintergründe der manchmal verwirrend anmutenden Regelungen verständlich erläutert.
Das Intensivseminar "Energiesteuergesetz und Stromsteuergesetz für KWK-Anlagen 2014/2015" findet am 20. Januar 2015 in Frankfurt (am Main) statt.
Weitere Informationen können der BHKW-Konferenzseite (http://www.bhkw-konferenz.de) entnommen werden.
Welche Regelungen des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes müssen Betreiber hocheffizienter KWK-Anlagen beachten?
Im Rahmen eines eintägigen Intensivseminars "Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes für KWK-Anlagen" werden die praxisrelevanten Bestimmungen für KWK-Anlagen, die prinzipielle Vorgehensweise der Steuerbehörden und die Hintergründe der manchmal verwirrend anmutenden Regelungen verständlich erläutert.
Das Intensivseminar "Energiesteuergesetz und Stromsteuergesetz für KWK-Anlagen 2014/2015" findet am 20. Januar 2015 in Frankfurt (am Main) statt.
Weitere Informationen können der BHKW-Konferenzseite (http://www.bhkw-konferenz.de) entnommen werden.