Berlin (dpa) - Das Urteil des Berliner Landgerichts zu Beschimpfungen gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist auf Empörung und Unverständnis gestoßen. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mahnte zu einem konsequenten Eintreten gegen Hetze. Unbekannte hatten Künast unter ...

Kommentare

(22) k432593 · 21. September 2019
In der heute-show wurde gestern die Schlagzeile des "Postillon" zitiert: "Drecksf**zenrichter fällen geisteskrankes Urteil" - dem ist an Meinungsfreiheit eigentlich nichts mehr hinzuzufügen!
(21) Kwr · 21. September 2019
@20: Ja, und wenn ihnen widersprochen wird, schreien sie gleich "Meinungsdiktatur"...
(20) Morticia · 21. September 2019
das Urteil ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Wo ist der Respekt anderen Menschen gegenüber geblieben? Manche Leute glauben anscheinend sie dürfen alles sagen was sie wollen weil es ihre Meinung ist. unglaublich.
(19) WSP-1A · 21. September 2019
@15 Dann mach ich das für dich: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“ Mehr hat sie nicht gesagt. Für die Einordnung: <link> Weder das erfundene Zitat noch die darauf folgenden Entgleisungen sind mMn durch Sachbezug zu rechtfertigen.
(18) k293295 · 21. September 2019
@8: Da sagt das Gericht meist: Ok, ihr seid quitt. <link>
(17) tastenkoenig · 20. September 2019
zum Hintergrund: <link>
(16) Kwr · 20. September 2019
Bei diesem Urteil muss ich irgendwie an diesen Fall denken. Der war genau so unfassbar: <link>
(15) MoonmanXL · 20. September 2019
Das sich dort einige im Ton vergriffen haben ist klar, aber das waren Reaktionen auf eine Aussage von Frau Künast, die ich nicht wiederholen möche. Da braucht man sich über harsche Beschimpfungen nicht zu wundern.
(14) locke72 · 20. September 2019
bei frau künast kommt halt meist gülle raus wenn sie was sagt, da ist der vergleich mit scheiße ja nicht ganz so abwegig. kann man natürlich auch intelligenter verpacken.
(13) Kioto66 · 20. September 2019
Na ja dieses Urteil kann ich auch nicht nachvollziehen. Gilt das jetzt allgemein oder liegt das daran das die Worte nur niedergeschrieben und nicht gesagt wurden. Also kann man jetzt jedem netten Polizisten diese Worte direkt ins Gesicht sagen und sich auf das Urteil berufen. Ich denke kaum, da heißt es doch sofort Beamtenbeleidigung.
(11) rudiffm · 20. September 2019
Um den Rechtlich weniger versierten etwas zu erläutern: Auch der Beginn eines Satzes mit "Meiner Meinung nach...." kann eine Beleidigung enthalten, wenn eine Bestimmte Person angesprochen wird. Die Meinungsfreiheit kennt Grenzen, wenn die Persönlichkeitsrechte anderer Berührt werden oder Strafbares beinhaltet. Beleidigung ist Strafbar. Wenn Frau Künast das Urteil nicht passt, ist es ihr Problem. Sie kann das Rechtsmittel der Berufung einlegen, oder das Urteil akzeptieren.
(10) bangbuex51 · 20. September 2019
@9 "unsere Politiker" überwiegend die sacwarzen und die braunen. verallgemeinern geht manchmal auch schief.
(8) itguru · 20. September 2019
@6: "Meiner Meinung nach haben sie Dir sowieso ins Gehirn geschissen" könnte dann meine freie Antwort sein.
(7) andygewinn11 · 20. September 2019
@4 Genau. Die Täter sind unbekannt, aber erstmal gegen die hetzen, die man sowieso nicht mag. Du bist in diesem Staat angekommen. Herzlichen Glückwunsch!
(6) k293295 · 20. September 2019
@5: Nein. "Meiner Meinung nach bist du eine widerliche Drecksau" ist und bleibt eine Beleidigung.
(5) itguru · 20. September 2019
Es kommt auch immer darauf an, wie mann/frau etwas sagt. Wenn ich jeden Satz anfange mit: Meiner Meinung nach...... Kann ich mich immer auf Meinungsfreiheit berufen.
(4) k255751 · 20. September 2019
Wieder mal die besorgten Bürger .....
(2) Muschel · 20. September 2019
@1 In keinster Weise nachvollziehbar.
(1) Marc · 20. September 2019
Unfassbar...
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News