Düsseldorf (dpa) - Der Vater der 13-jährigen Emily, die auf einer Klassenfahrt nach London starb, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Düsseldorfer Landgericht deutlich gemacht.  Emilys Vater fordert vom Land Nordrhein-Westfalen 125.000 Euro. Seit der Bundesgerichtshof in der Sache […] mehr

Kommentare

3satta18. Februar um 17:36
@2 Hier geht's nicht um Täter und Opfer, das ist der zivilrechtliche Prozess zu dem Fall.
2skloss18. Februar um 17:20
Warum muss hier durch einen Psychiater festgestellt werden, wie sehr er leidet? Ich finde es beschämend, dass zur Täterentlastung solche Dinge zur Belastung der Opfer herangezogen werden. Die Täterinnen sind verurteilt worden - in der Sache gibt es also keine Unklarheiten. Es sollte unabhängig solcher Gutachten eine sachliche Entschädigung für einen normalverständlichen Menschen gefunden werden. Was,wenn er beim P. nicht weint?
1satta18. Februar um 16:31
Ich finde auch, dass das Schmerzensgeld für eine tote Tochter lächerlich gering ist. Ein Kollege von mir hat mal nach einem Motorradunfall (für eigene körperliche Schmerzen) mehr bekommen, und das war schon vor über 10 Jahren. Aber hat die Mutter eigentlich auch was bekommen?