Stuttgart (dpa) - Nach dem Urteil im Prozess um den Raser-Unfall mit zwei Toten in Stuttgart haben die Eltern der getöteten 22-Jährigen Revision eingelegt. Das bestätigte ihr Anwalt. Damit wird sich nun voraussichtlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen. Die ...

Kommentare

(7) Mehlwurmle · 20. November 2019
Es ist das gute Recht der Betroffenen gegen als ungerecht empfundene Urteile vorzugehen. In dem Fall drücke ich den Eltern alle Daumen, dass sie Erfolg haben.
(6) bs-alf · 19. November 2019
Ich finde die Entscheidung der Eltern richtig. Der Schmerz wird zwar nicht geringer, aber eine Gerechtigkeit haben sie verdient.
(5) Marc · 19. November 2019
@1 aber ggf. verhindert es weitere Taten solcher geisteskranker Menschen...passieren kann immer mal was, aber wenn ich mit weit über 100km/h durch eine Stadt fahre, dann stehe ich entweder unter Drogen und dürfte eh kein Auto mehr fahren, bin geisteskrank oder will gezielt Schaden anrichten und Menschen umbringen.
(4) Chris1986 · 19. November 2019
Also mit fast 170km/h in der Innenstadt, da kann man ruhig von Mord sprechen.
(3) Sternensammler · 19. November 2019
@1 Jeder Tag wo solch nutzlose Gesellschaftsmitglieder weniger bis keinen Schaden anrichten können ist aber eine Bereicherung für die Allgemeinheit, darum ist es nur angemessen hier das maximale an Schaden im Leben des Täters zu verursachen. Die Einstellung des nicht wieder lebendig machens kann man bei Unfällen haben. Das war aber keiner.
(2) Irgendware · 19. November 2019
@1: Das nicht - da sich diese Fälle häufen und deswegen auch die Gesetzgebung geändert worden ist, müssen auch die Gerichte entsprechend urteilen Harte Strafen wirken abschreckend auf potentielle Raser
(1) tibi38 · 19. November 2019
davon wird auch keiner wieder lebendig
 
Suchbegriff