Hamburg (dpa) - Im Prozess um tödliche Schüsse auf einen 26-Jährigen in Hamburg hat das Landgericht den Angeklagten zu elf Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Er ist nach Ansicht des Gerichts voll schuldfähig und hat nicht in Notwehr gehandelt. Bei einem Treffen wegen Drogengeschäften habe der […] mehr

Kommentare

6k29329514. Februar 2020
@5 : Den Artikel hatte ich vorhin nicht gefunden. Vielen Dank dafür! Mordprozesse sind ja niccht meine Baustelle, aber das liest sich für mich doch sehr seltsam. Anstelle des Verteidigers würde ich ernsthaft über Revision nachdenken. Das angebliche Flucht-Szenario kommt mir merkwürdig vor, wenn der Erschossene in Begleitung zweier anderer Personen war.
5thrasea14. Februar 2020
Die Hamburger Morgenpost zitiert die Richtering mit "außergewöhnliche Umstände", dabei wird eine vom Opfer aufgebaute Drohkulisse erwähnt.<link>
4k29329514. Februar 2020
@3 : Kein Problem. Ich hab die News selber erstmal 3fach gelesen, bis ich auch nur ahnte, was das soll.
3Pontius14. Februar 2020
@2 Danke für die Info. Und sollte strafmildernd heissen, war mit dem kopf sicher schon weiter bei der Schuldunfähigkeit.
2k29329514. Februar 2020
@1 : Nicht Schuldminderung sondern strafmildernde Umstände. Hamburger Zeitungen deuten da Reue und Geständnis an, aber bislang alle hinter Paywall. Die sonstigen Meldungen kommen auch nur von der dpa und sind genauso kurz wie diese hier.
1Pontius14. Februar 2020
Welche Schuldminderung wurde denn anerkannt, wenn Notwehr und Schuldunfähigkeit ausgeschlossen wurden? Weil es ein Drogengeschäft war?