Karlsruhe, 03.11.2023 (PresseBox) - Mit dem Beginn des neuen Jahres steht eine wichtige Änderung im Bereich des Betäubungsmittelhandels an: Das elektronische Belegverfahren wird ab dem 1. Januar zur Pflicht für alle betroffenen Parteien. Diese Neuerung basiert auf der 33. Verordnung zur Änderung ...