
Düsseldorf, 21.01.2026 (lifePR) - Vor einer Scheidung ist in der Regel ein Trennungsjahr einzuhalten. Selbst ein sexueller Übergriff des Ehemannes auf die gemeinsame Tochter reicht nicht aus, um das obligatorische Trennungsjahr vor einer endgültigen Scheidung überflüssig zu machen. Dies hat laut
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