Düsseldorf, 15.04.2026 (lifePR) - Wer wider besseren Wissens und um sich zu bereichern bei der Schadensregulierung angibt, es seien Neu- statt Gebrauchtteile in das verunfallte Fahrzeug eingebaut wor-den, bekommt unter Umständen gar nichts von der Versicherung erstattet. Die Erstattung von […] mehr

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