München (dpa) - Ganz sicher habe ihr Sohn das gewollt, sagte die 66-Jährige vor dem Landgericht München I, wo am Montag ein Prozess gegen einen 53-jährigen Chirurgen wegen schwerer Körperverletzung und gegen ein Ehepaar aus Bayern begonnen hat. Es sei im Sinne ihres Sohnes gewesen, als sie den ...

Kommentare

(8) jub-jub · 12. Juni 2023
@6: Das ist möglich, aber auch nicht einfach. <link>
(7) HmHm · 12. Juni 2023
@3 Ja, und das 1. derartige Gesetz stammt aus Indiana, 1928. Auch in Schweden hatte man schon vor den Nazis eine gesetzliche Möglichkeit, geistig Behindert sterilisieren zu lassen. Macht das irgend etwas besser?
(6) jadonna · 12. Juni 2023
Wie soll denn die Zeugungsfähigkeit wieder hergestellt werden?!?
(5) Rattenmama · 12. Juni 2023
Ist einfach ein schwieriges Thema.
(4) jub-jub · 12. Juni 2023
Es sollte ermittelt werden, ob der Sohn es wirklich wollte und ob er es heute genauso wollen würde oder ob er es bereut. Sollte er es heute genauso wollen bzw. gut finden, sollte das Verfahren eingestellt werden. War es gegen seinen Willen, sollte das Verfahren weitergeführt werden und seine Zeugungsfähigkeit wieder hergestellt werden.
(3) satta · 12. Juni 2023
@2 Wieso, das war doch noch bis in die 1980er Jahre üblich, dass insbesondere Frauen mit Behinderung einer derartigen Behandlung unterzogen wurden. Ohne viel Federlesen wegen Einwilligung.
(2) HmHm · 12. Juni 2023
Nach dem, was die Nazis damals angerichtet haben, sind die Hürden zu Recht hoch..
(1) reimo1 · 12. Juni 2023
Die Gerichte sollten Männer, die Frauen Gewalt antun, zu solch einem Schnipp verurteilen.
 
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