Perugia/Rom (dpa) - Die Amerikanerin Amanda Knox ist im Berufungsprozess um den Mord an einer britischen Studentin im italienischen Perugia freigesprochen worden. Die 24-Jährige, auch «Engel mit den Eisaugen» genannt, war im Dezember 2009 zu 26 Jahren Haft verurteilt worden. Auch ihren Ex-Freund ...

Kommentare

(16) Spock-Online · 04. Oktober 2011
@12 "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt hier gar nicht. Der Richter hat dies sogar ausdrücklich ausgeschlossen in der Urteilsverkündung: weder sie noch er hätten die Tat begangen. Ein eindeutiger Freispruch also. Sie saß(en) übrigens 4 Jahre im Gefängnis, nicht 2.
(15) Katrin · 04. Oktober 2011
Die junge Frau war nicht 2 Jahre sondern 4 Jahre im Gefängnis. Es hat schon fast 2 Jahre gedauert bis zum Prozess und dem Urteil. Ob sie es war und auch ihr damaliger Freund, das wissen nur die beiden. Aber, wie einige schon schrieben, im Zweifel für den Angeklagten. Und hier waren so viele Unstimmigkeiten das es nur einen Freispruch geben konnte.
(14) k37255 · 04. Oktober 2011
Sehr unterhaltsam, wie manch einer hier von seinen Vermutungen und Unterstellungen überzeugt ist.
(13) mueckesteffen · 03. Oktober 2011
Ich weiß kenn die Urteilsbegündung nicht. Vermute das es an der Beweislage liegt (Schlampige Beweissicherung). Wenn eine DNA nicht (dem/der Täter/Täterin)GENAU zugeordnet werden kann, dann ist diese nicht Beweisrelevant, ergo nicht zulässig. Und somit ist im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Tja, damit ist "der Engel mit den Eisaugen" (und der Ex-Freund)freizusprechen.
(12) watchi · 03. Oktober 2011
Habe nach den bisherigen Auskünften im Berufungsprozeß nichts anderes erwartet. "Im Zweifel für den Angeklagten" muß man hier wohl sagen. Ob Amanda und ihr Freund die Täter sind, wissen nur sie selbst. Für die 2 Jahre Knast wird sie auf jeden Fall gut belohnt, wenn sie in den USA ist. Talkshows, Interviews und Filme werden ihr viel Geld einbringen.
(11) Stiltskin · 03. Oktober 2011
Sicher, mancher Mord wird für immer unentdeckt bleiben, auf dem Totenschein wird eine natürliche Todesursache stehen. Aber sofern auch nur die geringsten Zweifel an einer Täterschaft bestehen, kann das Urteil nur:"Im Zweifel für den Angeklagten" , also Freispruch lauten. Niemand von uns weiß auch nur im geringsten, was hier wirklich geschehen ist, wir wissen überhaupt nur das, was durch die Medien öffentlich wurde, und deshalb sollte man sich mit Verurteilungen zurückhalten.
(10) k344391 · 03. Oktober 2011
Na ob das die richtige Entscheidung war? Mag sich jeder selbst ein Bild von machen. Schade das manche mit Mord durchkommen...
(9) brezel107 · 03. Oktober 2011
wollen wir hoffen das Justizia dieses mal nicht blind war sondern die Wahrheit gesehn hat.... wenn sie wirklich Unschuldig ist dann wünsche ich Amanda viel Kraft beim aufarbeiten der letzten fast 2 Jahre
(8) notime · 03. Oktober 2011
@3) soweit ich in einem Bericht (TV) gehört habe wurden Sachen der Ermordeten mit den gleichen Handschuhen angefasst wie vorher Dinge von Knox, also könnten die DNA-Spuren daher kommen - wer weiss... + in zweifwel für den/die Angeklagten
(7) PapstKapi · 03. Oktober 2011
Meiner Meinung nach richtiges Urteil. Die Ganzen Beweise wo es angeblich gab waren ja nicht immer korrekt gesichert usw. Finde ich sehr gut - den Freispruch und am Ende gilt immer noch im Zweifel für den Angeklagten.
(6) k418040 · 03. Oktober 2011
Schon mal was von dem Satz "im Zweifel für den Angeklagten !" gehört? - Wenn man nicht eindeutig beweisen kann, dass er Angeklagte auch der Täter war gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Das ewig andauernde Suchen nach einem Sündenbock scheint in Deutschland, wie in Europa zu einer Volkskrankheit auszuarten. So viel Rachsucht ist einfach unerträglich.
(5) luke66 · 03. Oktober 2011
Sie muß etwas wissen oder es gewesen sein so etwas passiert nicht aus heiterem Himmel in der gemeinsamen Wohnung.
(4) blinderhuhn · 03. Oktober 2011
@3 beim "Phantom von Heilbronn" <link> waren die Spuren auch eindeutig
(3) itguru · 03. Oktober 2011
Glauben die Anwälte wirklich an die Unschuld, oder wollen die sich nur einen Namen machen? Soweit ist noch weiß waren die DNA-Spuren eindeutig, nur hatten Staatsanwalt und Polizei Fehler bei der Handhabung gemacht. Wenn die frei kommen, wird man keine anderen Täter fassen können, weil man die richtigen dann wohl freigelassen hat.
(2) k139774 · 03. Oktober 2011
Für die Staatsanwälte wäre es ein Desaster. Das heißt doch nichts anderes als dass die waren Täter nie geschnappt wurden.
(1) k280934 · 03. Oktober 2011
Klassische Medienvorverurteilung (dpa) oder warum werden in dem Artikel nicht die entlastenden Indizien erwähnt?
 
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