Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Griechenlandhilfe und den EU-Rettungsschirm gebilligt. Künftige Hilfen haben die Richter in Karlsruhe jedoch an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsauschuss des Bundestages jedem Schritt zustimmen muss. Die drei Verfassungsbeschwerden von ...

Kommentare

(2) Perlini · 07. September 2011
erfreulich
(1) k5250 · 07. September 2011
lächerlich
 
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