Berlin, 02.01.2024 (PresseBox) - Künftig dürfen Betreiber ihre Photovoltaikanlage auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 entnehmen, müssen dies aber bis zum 11. Januar 2024 ihrem zuständigen Finanzamt melden. Das hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 30. November 2023 festgelegt. Warum ...

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