Ein Steuer-Phantom aus den 30er-Jahren Wohnen im Eigenheim ist in der Schweiz kein steuerfreies Vergnügen. Seit fast hundert Jahren gilt der sogenannte Eigenmietwert: Hausbesitzer müssen so tun, als würden sie ihre eigene Immobilie vermieten – und diesen fiktiven Ertrag als Einkommen versteuern. ...

Kommentare

(9) jeanbe · 28. September 2025
@8 Du hast einen wichtigen Punkt berührt: Bisher wurde/musste in der Schweiz nur die zweite Hypothek (zirka 20% Grundschuld) amortisiert werden. Die erste Hypothek (bis zu 70% des Schätzwertes der Liegenschaft) wird üblicherweise nicht zurückbezahlt! Also können auch "ältere" Liegenschaftsbesitzer, die die Liegenschaft selbst bewohnen, möglicherweise in Zukunft höherer Steuerbelastung ausgesetzt werden. Auch ist möglich, dass die Immobilienfinanzierung völlig neu überdacht werden muss.
(8) oells · 28. September 2025
@7 DAS habe ich ja verstanden und auch, dass es vorrangig für jüngere Immobilienbesitzer vermutlich teurer werden wird, während die älteren, die ihre Finanzierung bereits zurückbezahlt haben, eher besser fahren würden.
(7) jeanbe · 28. September 2025
@6 Selbstverständlich gebe ich Dir recht, dass der seit Jahrzehnten besteuerte "Eigenmietwert" in der Steuersystematik quer im Weg steht. Nur muss beachtet werden: Die dementsprechenden Abzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen werden ebenfalls nicht mehr zum Abzug bei den Steuern zugelassen. Damit kann die Abschaffung des Eigenmietwertes zum Eigengoal für Liegenschaftsbesitzer werden, d. h. sie müssen den Mietwert nicht mehr versteuern, bezahlen in Zukunft doch möglicherweise mehr Steuern...
(6) oells · 28. September 2025
@5 Ich maße mir nicht an, das schweizerische Steuersystem zu "checken" (habe ich auch gar nicht behauptet). Ich teile nur die These "mietfreies Wohnen = Ertrag" nicht. Das würde nämlich auf viele andere Wirtschaftsgüter auch zutreffen, wenn ich mir diese aus eigenen Mitteln (oder kreditfinanziert) anschaffen und dadurch deren "Miete" sparen würde (z.B. wer sich ein Auto kauft, profitiert davon kein Auto anmieten oder leasen zu müssen - also ebenfalls ein Ertrag).
(5) jeanbe · 28. September 2025
@1 und @2 Leider checken unsere nördlichen Nachbarn das schweizerische Steuersystem nicht so ganz (26 kantonale Steuergesetze und viele Steuergesetze auf Bundesebene, ohne die unzähligen (kommunalen) Steuerverordnungen... ;-)
(4) jeanbe · 28. September 2025
(2) belehnt sind, wird sich - insbesondere für jüngere Hauskäufer - eine massive steuerliche Mehrbelastung ergeben. Das ist dann eben die Kehrseite der Medaille bei Abschaffung des Eigenmietwertes...
(3) jeanbe · 28. September 2025
So wie es im Moment aussieht, wird die Besteuerung des Eigenmietwertes abgeschafft... Die Steuerpflichtigen werden dann aber ihr blaues Wunder erleben, werden sie doch in Zukunft auch keine Zinsen auf sämtliche Schulden - nicht nur Grundschulden (!) - sowie keine Unterhaltskosten für ihre (selbst bewohnte) Liegenschaft bei der Steuererklärung geltend machen können! Da die selbst bewohnten Liegenschaften, aufgrund der hohen Immobilienpreise, beim Kauf meist bis zu 90% mit Hypothekardarlehen (2)
(2) Pontius · 28. September 2025
"Nicht wenige zahlten am Ende weniger, als sie ohne Eigenmietwert fällig geworden wären." Sofort abschaffen!
(1) oells · 28. September 2025
"Wer Kapital in ein Haus steckt, profitiert von mietfreiem Wohnen – also ebenfalls ein Ertrag." Analog: wer sich sein Essen selbst kocht anstatt in ein Restuarant geht, muss den Wert des Essens versteuern, denn er profitiert ja von kostenlosem Essen (den Einkauf kann man natürlich gegenrechnen).
 
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