Hagen (dpa) - Im Prozess um den sogenannten Ehrenmord an einer 20- Jährigen muss der Angeklagte wegen Mordes 14 Jahre ins Gefängnis. Die Richter am Landgericht Hagen blieben damit knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von 15 Jahren. Der 21-jährige Cousin des Opfers hatte die junge Frau 2008 […] mehr

Kommentare

2komerzhasi19. Januar 2010
15 Jahre ... und das nennt sich lt. Gesetz "lebenslang". Wie erbärmlich. Wie kann er mit 14 Jahren davon kommen????
1reimo119. Januar 2010
Und was bekommt die Familie fuer den Beschluss? Hat der Anwalt des Typen die Lizens entzogen bekommen?