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6: 25 Jahre? Schön wär´s! Da wir ja keine Todesstrafe im StGB haben, sollten viele Urteile auf 25 Jahre lauten und die Unterscheidung zwischen Jugendstrafrecht bis 21 Jahre abgeschafft werden. Ein 18-jähriger weiß was er tut, da muß er nicht milder bestraft werden, wie ein 22-jähriger! Ansonsten merkt man, die die Hemmschwelle der Gewalt immer weiter nach unten geht, wärend die Strafunmündigkeit bei 14 Jahren bleibt! Und die ganzen Bewährungsstrafen wegen positiver Sozialprognose sind Blödsinn