Karlsruhe (dts) - Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss ist heute von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Besitzes und Weitergabe von kinder- sowie jugendpornografischen Materials angeklagt worden. In mindestens 95 Fällen soll sich Tauss mehr als 200 derartige Dateien verschafft und ...

Kommentare

(3) Die_Mama · 09. September 2009
Bei einem Herrn Meyer, Schmitz oder Schulze gäbe es da überhaupt keine Diskussion. Laut Gesetz ist der Besitz solchen Materials strafbar. Da ein Abgeortneter kein Ermittlungsbeamter ist, kann es da auch keine Zweifel geben. Sonst könnte sich nämlich jeder mit so einer lahmen Ausrede aus der Affaire ziehen. Glücklicher Weise steht auch ein Abgeorneter nicht über dem Gesetz. Ginge es jetzt hier um einen der Schulzes, gäbe es schon zig Schw***abkommentare.
(2) Stiltskin · 09. September 2009
Hm, ob die Beweise tatsächlich für eine Verurteilung ausreichen, entscheidet in unserem Rechtssystem immer noch ein Richter und sonst niemand! Und bis zum Zeitpunkt eines Schuldspruches gilt in unserem Rechtssystem nun einmal jeder als unschuldig- so ist das nun einmal. Nicht der Beschuldigte muß seine Unschuld, sondern das Gericht seine Schuld beweisen. Meine Einstellung hält mich aber nicht davon ab, bei einem Schulspsruch darauf zu hoffen, dass die Strafe sich am oberen Ende der Skala bewegt!
(1) pp86 · 09. September 2009
und trotzdem wird er ne ordentliche strafe bekommen, wenn er nicht eindeutig seine unschuld belegen kann. so ist unser rechtssystem nunmal. die beweise reichen für eine verurteilung aus.
 
Suchbegriff