Hamburg (dpa) - Zu Beginn seiner Aussage im Hamburger Stutthof-Prozess hat der angeklagte ehemalige SS-Wachmann erklärt, er empfinde Mitgefühl für die Menschen in den Konzentrationslagern. Der 93-Jährige ist der Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen angeklagt. Er soll als Wachmann zwischen dem 9. August ...

Kommentare

(27) Han.Scha · 23. Oktober 2019
@25: Solch eine Frage in diesem Zusammenhang muss ich zumindest für eine versuchte Irreführung halten.
(26) Kargam · 23. Oktober 2019
@25 Das mag sein. Aber Punkt 1) war das nach damaliger Rechtsauffassung Mord oder Beihilfe zum Mord? 2) Hätte er nach damaliger Rechtsauffassung anders handeln können? Dur darfst nicht vergessen, das es damals kein Gesetz gegeben hat, das die Verweigerung eines Befehls entschuldigt hat. §11 SG (insbesondere Absatz 2) ist meines Wissens erst nach dem Krieg so in der Form eingeführt worden (eben mit dem Ziel sowas in Zukunft zu vermeiden)
(25) thrasea · 23. Oktober 2019
@23 @24 Kennt ihr eine Zeit, in der Mord nicht strafbar war?
(24) Kargam · 23. Oktober 2019
@23 Ich hatte es schon erwähnt in meinen anderen Kommentaren, da ich da aber selber eingeräumt habe, das ich nur glaube, das dies so ist, habe ich mal noch mal Google bemüht und bin dabei auf diesen Wikipedia Eintrag gekommen <link> . Hier ist zu lesen, das eine rückwirkende Anwendung von Strafgesetzen grundsätzlich verboten ist, und das auch in mehreren (für uns gültigen) Gesetzen und Richtlinien so festgeschrieben ist.
(23) Han.Scha · 23. Oktober 2019
Kann denn niemand meine unter @11 gestellte Frage beantworten?
(22) wimola · 23. Oktober 2019
@21)+22) - Ja, Fritz Bauer ... - was für ein Mann. Aber leider nur einer!. Auch nicht zu vergessen, dass die Menschen (wie heute) gar nichts mehr über dieses Thema wissen wollten, es verdrängten und Ungeschehen machen wollten. Die Zeitsicht ist eben bei der Beurteilung einer Tat auch ein ganz wesentlicher Aspekt. Heute ist es leicht darüber zu urteilen ... Wer kann schon mit Sicherheit sagen, was er mit 18 an seiner Stelle gemacht hätte. Die Masse war jedenfalls nicht im Widerstand ;-)).
(21) tastenkoenig · 23. Oktober 2019
Adenauer selbst hatte mit Hans Globke den Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze in seinen engsten Stab berufen. Für die, die das wussten, war das natürlich das starke Signal: wer sich für das neue, demokratische Deutschland einsetzt, für den gibt es einen Platz, wenn das selbst einem Globke gelingen kann. Das hielt die Gesellschaft einigermaßen zusammen, aber hatte seinen Preis.
(20) tastenkoenig · 23. Oktober 2019
Nach dem Krieg hat man mehr Wert auf Handlungsfähigkeit als auf Reinigung des Apparats gelegt. Deshalb war die Justiz durchsetzt von Leuten, die auch schon im 3. Reich dort tätig waren. Das hatte natürlich Folgen für die Ernsthaftigkeit der Strafverfolgung in diesen Fällen. Fritz Bauer, der die Auschwitzprozesse ermöglichte, wurde dafür auch von Kollegen stark angefeindet. Erst als diese Leute langsam ausschieden setzte sich langsam das heutige Rechtsverständnis der Mittäterschaft durch.
(19) wimola · 23. Oktober 2019
2) Erinnert sich noch jemand an Filbinger? Er wurde Ministerpräsident von Baden-Württemberg - obwohl er in der NSDAP war, Marinerichter + nachweisbar 4 Menschen zum Tode verurteilte .- SO sind wir in der Nachkriegszeit (lach,ok in den 70 zigern) mit Verbrechern umgegangen. Nazis haben überall wichtige Positionen übernommen -wir hatten ja keine anderen Menschen, die über "Verwaltungs-Beamtenrecht-Kenntnisse" verfügten;-). Persilscheine waren doch bei der armen Bevölkerung erhältlich: Ein Brot...
(18) wimola · 23. Oktober 2019
Wirklich beschämend ist, dass wir jahrzehntelang die, die verantwortlich für diese Taten waren, vor einer Strafverfolgung geschützt haben. Heute einen 93-jährigen irgendwo zu finden, der zu dieser Zeit noch nicht einmal Volljährig,also schlicht und ergreifend noch ein Jugendlicher war, ist für mich unbegreiflich. Von ihm zum "Tatzeitpunkt" zu verlangen, dass er sich gegen ein ganzes System stellt ... - ehrlich, geht uns da nicht ein wenig die Vernunft flöten?
(17) Gommes · 22. Oktober 2019
alles egal der geht nicht in knast
(16) yaki · 22. Oktober 2019
Eine Aussage des "Angeklagten" wirkt eher so,als das er es mehr bedauert am Lebensende..."damit" noch einmal konfrontiert zu sein/werden.... Hm nachdenkliche Gruesse
(15) Kargam · 22. Oktober 2019
@14 Soweit so gut. Das mag nach heutiger Rechtsprechung so sein. Nach heutiger Rechtsprechung würde ihm auch die Aussage, das er nur Befehle befolgt habe nichts helfen, weil man rechtswidrige Befehle nach heutiger Gesetzeslage nicht ausführen darf. Die Frage muss ja eher sein, wie war das damals. Meines Wissens darf man nur aufgrund von Gesetzen verurteilt werden die so auch schon in Kraft waren, als man die Tat begangen hat. Sprich eine rückwirkende Anwendung ist nicht zulässig.
(14) Han.Scha · 22. Oktober 2019
Nein, so ist das nicht. Nach heutiger Rechtsauffassung hat sich schon jemand der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht, wenn er durch seine Bewachungstätigkeit ein Morden ermöglicht hat. Die genaue Definition von Mord, bzw. die Abgenzung zum Totschlag etc. in solchen Fällen ist mir als Nichtjuristin nicht geläufig.
(13) Kargam · 22. Oktober 2019
... also erst lange nach der Tatbegehung. Und es ist auch fraglich was er den genau gemacht hat. Wen er nur Wache geschoben hat, und evtl. noch nicht mal direkt an der Tötung von Insassen beteiligt war wäre es meiner Auffassung nach schwierig da noch zu einem Schuldspruch zu kommen, außer eben man kommt zu einem Schuldspruch aus politischen Gründen, weil man sich die Blöße nicht geben will, das man einen KZ-Wachmann gehen lässt.
(12) Kargam · 22. Oktober 2019
Ich weiß nicht ob das wirklich irgendwas besser macht, wenn man den Mann jetzt den Prozess macht. Zumal ich mich da immer wieder frage, wie man da nach heutigen Gesetzen zu einem Schuldspruch kommen will, wenn man ihm nicht gerade nachweisen kann, das er mehr gemacht hat, als das was ihm befohlen wurde. Weil eigentlich kann man ihn nur nach der damaligen Gesetzgebung verurteilen. Eine Pflicht zur Verweigerung von rechtswidrigen Befehlen wurde erst unter Eindruck der Nazi Greuel eingeführt ...
(11) Han.Scha · 22. Oktober 2019
Vielleicht kann mir jemand helfen: Wir leben doch in einem Rechtsstaat. Es kann jemand verurteilt werden nur für Taten, die zur Tatzeit strafbewehrt waren. Wie ist die Rechtssituation in diesem Fall?
(10) Mehlwurmle · 21. Oktober 2019
Die Prozesse hätte man vor vielen Jahrzehnten machen müssen. Jetzt ist das in meinen Augen reine Geldverschwendung, wenn eh statistisch so gut wie tote Menschen jetzt noch angeklagt und verurteilt werden.
(9) Fan2016 · 21. Oktober 2019
Bin immer erstaunt, das heute noch so viele ehemalige KZ Wächter vor Gericht kommen. Erstaunt wegen ihrem hohen Alter(viele über 90) nicht wegen der Taten, wofür sie natürlich zur Verantwortung gezogen werden müssen.
(8) Clodilde · 21. Oktober 2019
@5 na dass haben sich bestimmt nicht viele getraut, wohl auch in der Befürchtung dass sich dann wohl was noch "schöneres" finden lässt.
(7) Spock-Online · 21. Oktober 2019
Ich wünsche ihm noch viele grauenhafte Albträume bis zum Lebensende. Die weltliche Justiz wird ihn wohl eh nicht hart treffen. Dann soll ihn halt sein Gewissen quälen bis zum geht nicht mehr.
(6) nierenspender · 21. Oktober 2019
@5: ich meinte ja auch nicht direkt hingerichtet, sondern an der Front verheizt etc.
(5) tastenkoenig · 21. Oktober 2019
Bei bisherigen Prozessen konnte kein Fall nachgewiesen werden, bei dem jemand, der den Dienst in einem KZ abgelehnt hat, dies mit seinem Leben hätte bezahlen müssen. Das ist ein Mythos, der zur Verteidigung dienen sollte.
(4) nierenspender · 21. Oktober 2019
Der Junge war damals 16 und hat scheinbar versucht der Scheisse so gut es geht zu entkommen und dabei seinen Arsch zu retten (ne rein menschliche Entscheidung, der einzige Ausweg wäre vermutlich sein Tod gewesen). Da jetzt wegen ner Wachtätigkeit ne Beihilfe zu 5230-fachem Mord zu konstruieren finde ich schon ein wenig seltsam. Und nein ich heisse das alles nicht im geringsten Gut oder verharmlose es.
(3) Kargam · 21. Oktober 2019
@1 Die Elite Anwandlungen sind im Laufe des Krieges immer mehr verschwunden. Zum Ende hin ist alles genomen worden was halbwegs geradeaus laufen konnte, und noch irgendwie im Auge der Nazis ein Mensch gewesen ist. Zumindest hört sich für mich die Einlassung des Angeklagten durchaus glaubhaft an. Der Dienst im KZ war wohl auch nicht so rasend beliebt. Sicherlich gab es paar perverse Sadisten die da Spaß dran hatten, aber das waren wohl bei weitem nicht alle.
(2) hhe · 21. Oktober 2019
Ich schäme mich dafür!
(1) flowII · 21. Oktober 2019
bei der wehrmacht abgelehnt und dann bei der elite ss genommen?? .oO
 
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