Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in vier Fällen die Sicherungsverwahrung in Deutschland gerügt. Diese Maßnahme sei ein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Menschenrechtskonvention, hieß es in den Urteilen in Straßburg. Geklagt hatten vier als ...

Kommentare

(1) schnuppelchen · 13. Januar 2011
Genau die richtigen, die geklagt haben !! Recht auf Freiheit scheint den Pederasten im EGMR über das der Sicherheit unserer Kinder zu gehen !! Soll sich der EGMR um wichtigere Dinge kümmern !!
 
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