Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in vier Fällen die Sicherungsverwahrung in Deutschland gerügt. Diese Maßnahme sei ein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Menschenrechtskonvention, hieß es in den Urteilen in Straßburg. Geklagt hatten vier als ...