Gerade nochmal gutgegangen: Ein junger Mann hätte um ein Haar einen Audi A4 2.0 TDI für 7,10 Euro an einen Ebay -Ersteigerer herausgeben müssen. Der Bieter stand schon auf der Matte und wollte sich per Gerichtsbeschluss den Zugriff auf den Premiumklasse-Wagen sichern. Das Oberlandesgericht Hamm war […] mehr

Kommentare

4keinzurueck11. Dezember 2013
@3 Per einstweiliger Verfügung, da der Wagen wiedereingestellt wurde bzw. werden solte? Ist aber nur eine spontane Vermutung.
3heissbaer10. Dezember 2013
"kurz darauf" und "per Gerichtsbeschluß"? Wie geht das denn?
2FocusST10. Dezember 2013
Da es kurz darauf nach dem Erstellen wieder zurückgezogen wurde denke ich das es rechtens ist. Nur wenn es kurz vor Ende der Auktion gewesen wäre das wäre was anderes.
1Knuddelbaer10. Dezember 2013
Typisch Internetfreak! Per Gerichtsbeschluss! Der Blitz soll den "Käufer" beim Sch***en treffen..