(lifepr) Dieburg, 11.04.2014 - Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in einer Veröffentlichung mitteilte, hat sie mit Verfügung vom 12.09.2013 der East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. das weitere Betreiben des Einlagengeschäftes untersagt und die unverzügliche Abwicklung ...

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