Berlin (dpa) - Gutscheine im Wert von 2000 Euro für jeden Dieselauto-Besitzer und eine Abschaffung des Steuervorteils gegenüber Benzinern - so könnte nach Ansicht des Autoexperten Ferdinand Dudenhöffer das Diesel-Problem gelöst werden. Der Professor für Automobilwirtschaft an der Uni Duisburg-Essen ...

Kommentare

(10) Chris1986 · 07. August 2017
Da aber der Prüflauf nach NEFZ absolut Wettbewerbsrelevant ist (hier nach wird der Verbrauch ermittelt der in Broschüren steht und auch für die Steuer herangezogen wird) optimieren die Hersteller natürlich nicht auf die Realität sondern auf den gesetzlichen Zyklus. Hier wird nun endlich mit dem WLTP in nächster Zeit nachgezogen.
(9) Chris1986 · 07. August 2017
@8 Bitte nochmal lesen. VW hat mit der Abschaltsoftware die den Prüfstandslauf erkennt gegen das geltende Gesetz verstoßen. Wenn aber das Fahrzeug mit der Motorabstimmung ins Feld geht mit dem es auf dem Prüfstand war gibt es keine Probleme seitens des Gesetzes. Da aber in der Realität viel viel mehr Fahrsituationen auftreten als auf dem NEFZ nachgestellt werden, kommt es hier öfters zu Situationen in denen die Grenzwerte nicht eingehalten werden können
(8) mikarger · 07. August 2017
@7: Dann verstehe ich das ganze Geschrei nicht, es ist doch alles i.O. Die Fahrzeuge erfüllen die Norm (ausschließlich) auf dem Prüfstand. Dem Gesetz ist, Deiner interpretation nach, somit genüge getan - Mir als Kunde wird wird allerdings suggeriert, daß das Fahrzeug diese Schadstoffleistung auch im Alltag erzielt. Das ist nicht der Fall. Der Einsatz dieser Prüfstands-Erkennungssoftware zeigt für mich den Vorsatz der Automobilhersteller, die Werte NUR dort zu erreichen. Das nenne ich Betrug.
(7) Chris1986 · 06. August 2017
@6 Du kaufst ein Fahrzeug das gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Schadstoffnorm erfüllt (nichts anderes wird zugesichert). Wenn die gesetzliche Vorgabe die Schadstoffnorm an den Ausstoß gemäß einer definierten Prüfung auf der Rolle (NEFZ) bindet, dann sind die Vorgaben erfüllt wenn die Prüfung auf der Rolle passt. Einzig VW hat bisher gegen dieses Gesetz verstoßen. Der Fehler ist hier beim Gesetz zu suchen da dieses falsche Vorgaben und Freiheiten gibt und lässt.
(6) mikarger · 06. August 2017
@3: Wenn ich etwas kaufe, das mit der Eigenschaft xyz angepriesen wird, dieses aber nur unter klar definierten Bedingungen (Prüfstand) und nicht im Alltagsleben schafft, weil eine Software diese klar definierten Bedingungen erkennt, dann ist das meiner Meinung nach (und damit drücke ich mich gelinde aus) ein Sachmangel. Denn ich kaufe mein Auto für den Alltag und nicht für den Prüfstand. Man könnte auch von Betrug reden. Soweit meine laienhafte Meinung
(5) Irgendware · 06. August 2017
Das wäre sinnvoll, insgesamt muss aber die Kfz Steuer grundlegend reformiert werden. Die aktuelle Berechnung von CO2 pro Tonne Fahrzeuggewicht bevorteilt nämlich SUVs, was überhaupt nicht im Sinne einer Klimapolitik sein kann. Man sollte lieber den Absoluten CO2 Ausstoß betrachten und das für alle Kfz gleich berechnen. Dann wäre auch der Steuervorteil für Elektroautos keine Ausnahme mehr, sondern würde sich einfach durch die Berechnung ergeben
(4) Lady_Clarissa · 06. August 2017
" Ein Wegfall des Steuervorteils für Dieselkraftstoff " Okay, dann muss aber auch die KFZ Steuer an die Benziner angepasst werden! Für mein Auto wäre als 'KFZ-Steuer als 'Benziner 118€ als Diesel 268€ fällig. Wenn wir das angleichen darf der Diesel auch soviel wie Benzin kosten.
(3) Chris1986 · 06. August 2017
@2 Das mit dem Sachmangel ist aber nur korrekt bei VW (Und Töchtern), mir ist bei keinem anderen Hersteller bisher bekannt, dass hier gegen geltende Gesetze verstoßen wurde. Generell haben Medien und Politik es sehr geschickt gemacht den schwarzen Peter auf die Hersteller zu schieben wo die Verfehlung eigentlich bei der Gesetzgebung liegt die entsprechende Freiheiten und Vorgaben gemacht hat an die sich die Hersteller bestmöglich angepasst haben.
(2) mikarger · 06. August 2017
Der Herr Prof. soll mal einen Blick in die Lehrbücher des ersten Semesters werfen. Eine Steuer ist eine Abgabe an den Staat, die weder Zweckgebunden ist noch den Anspruch auf eine Gegenleistung beinhaltet. Vater Staat kann mit den Steuergeldern "machen was er will" und wenn er meint von den Mehreinnahmen neue UBoote kaufen zu müssen, dann darf er das. IMHO ist die Sache mit den Motoren ein Sachmangel, der von den Herstellern behoben werden muß. (Zahlen tuts am Ende eh der Kunde/Käufer).
(1) Chris1986 · 06. August 2017
Ein Wegfall des Steuernachteils von Benzin könnte auch interessant sein... Ansonsten kann ich nur sagen, Dudenhöffer ist alles nur kein Autoexperte. Er ist Betriebswirt und hat von der Technik keine Ahnung. Branchenexperte kann man ihn demach höchstens nennen aber sicher nicht Autoexperte.
 
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