
Berlin - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) will ein kommunales Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen. Das Vorkaufsrecht sei "aktuell in der Zwangsversteigerung und bei Insolvenzverfahren nicht anwendbar", sagte Bernd Düsterdiek, DStGB-Beigeordneter, der "Rheinischen Post"
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