Berlin (dpa) - Eine Lockerung der Strafverfolgung von Cannabis-Delikten wird es nach den Worten der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vorerst nicht geben. «Ich wäre ja zunächst einmal schon froh, wenn die Bundesländer einheitliche Besitzgrenzen hätten, bei der von einer Strafverfolgung ...

Kommentare

(44) k293295 · 10. Oktober 2020
@42: Genau einen solchen Fall gab es vor ca. 5 Jahren hier bei uns im Ort. Trotz Hilfeschreien des Vergewaltigungsopfers haben die BULLEN seelenruhig den Fahrradfahrer schikaniert, statt den Hilferufen nachzugehen. Konsequenz: Die beiden BULLEN wurden versetzt, aber nicht gefeuert. Das Vergewaltigungsopfer wurde von couragierten Nachbarn gerettet, der Täter konnte leider entkommen, wurde auch nie gefasst.
(43) k293295 · 10. Oktober 2020
@38: Da zitiere ich mal einen mir bekannten Ex-Polizisten (dienstunfähig geschossen von nem Bankräuber): "Bei nem Bullen ist der Schwanz hinten." @39: Rassismus gegen die Polizei gibt es nicht, weil Polizist keine Rasse ist. "Bulle" ist keine Beleidigung, "Scheißbulle" schon. "ACAB" ist auch keine Volksverhetzung, weil Cops keine Volksgruppe sind. Wir sind nunmal kein Polizeistaat, hier regiert nicht Trump mit seiner kruden Weltvorstellung.
(42) Troll · 10. Oktober 2020
@41 in dem Punkt bin ich einfach der Meinung, daß du falsch liegst. Kein Polizist (auch nicht die, die du als Bullen bezeichnest) wird, sich um einen Radfahrer kümmern, dessen Licht nicht geht, wenn er mitkriegt, wie nebenan eine Vergewaltigung stattfindet. Zeig mir mal einen Fall auf, wo ein Polizist bei einer Vergewaltigung nicht eingeschritten ist, weil er es wichtiger fand, einem Radfahrer wegen eines Lichtes anzuhalten. Das halte ich für absurd, daß das ein Polizist je gemacht haben soll.
(41) k293295 · 10. Oktober 2020
@36: Es geht um die Prioritäten. Ein nicht gehendes Fahradlicht ist verwarnungsgeldwürdig, aber die zeitgleiche Vergewaltigung nebenan ist gewalttätig verhinderns- bzw. beendenswert. Da hat das Fahrradlicht gefälligst hintanzustehen, da muss der BULLE auch nicht erst auf die Order von der Einsatzzentrale warten, bis er seinen ARSCH endlich mal in Richtung Vergewaltigung bequemt. Für das Fahrradlicht gibts mehr Beförderungspunkte als für die beendete Vergewaltigung. DAS IST DAS PROBLEM.
(38) satta · 10. Oktober 2020
@37 Ich mach's mir einfacher als der Lord. Für mich sind das alles Bullen, bin ich jetzt deswegen auch unsachlich?
(37) Troll · 10. Oktober 2020
... davon, ändert es nichts an der Tatsache, daß mit deiner Wortwahl die Sachebene verläßt und nicht mehr vernünftig diskutierst, sondern versuchst, auf subtile Art und Weise schon durch die Wortwahl, einem in der Meinungsbildung zu manipulieren. Das ist einfach unnötig und zeigt eigentlich eher, daß du mit sachlichen Argumenten dich nicht ausreichend behaupten kannst (... obwohl um US-Präsident zu werden, muß man wohl so auftreten. Dann können Argumente inhaltlich sogar völlig falsch sein).
(36) Troll · 10. Oktober 2020
@33 Und jemand, der einen Radfahrer, dessen Licht nicht geht anhält und ein Bußgeld kassiert ist deiner Meinung nach also jemand, der dem Recht dient. Nur weil du das vielleicht unnötig findest, ist es nicht falsch, daß er das tut. Und wenn der Polizist mitkriegt, daß ein paar Meter weiter eine Vergewaltigung stattfindet, wird auch jeder Polizist sich erst einmal um die Vergewaltigung kümmern. Kann mir wirklich nicht vorstellen, daß er dann dem Radfahrer priorität widmet. Aber mal unabhängig...
(35) k293295 · 10. Oktober 2020
- 2 - zu interesieren und den unbeleuchteten Radfahrer laufen zu lassen. Verbreche sind nunmal schlimmer als Ordnungswidriccgkeiten, da beißt die Maus keinen Faden ab. Wer sich in Uniform dem Radfahrer widmet und die Vergewaltigung hintanstellt, wird von mir gnadenlos BULLE genannt. Und das lasse ich mir von Leuten wie dir nicht verbieten. Da lasse ich mich auch nicht in die linke Ecke stellen. ich bin gegen Verbrechen, mehr als alle BULLEN.
(34) satta · 10. Oktober 2020
@23 Harte Strafen schrecken Junkies offenbar auch nicht davon ab, im Rahmen der Beschaffungskriminalität mit schwereren Strafen bewehrte Taten wie Raub, Einbruchsdiebstahl, Versicherungsbetrug usw. zu begehen. Wie hoch soll denn die abschreckende Strafe für 1x geringe Menge aussehen? Mindestens 1 Jahr Gefängnis? Die vorgesehenen Strafrahmen müssen sich schon einigermaßen ins Gefüge der übrigen Delikte einreihen lassen, sonst hat das mit Rechtsstaat nämlich nichts mehr zu tun!
(33) k293295 · 10. Oktober 2020
@31:Die Unterscheidung ist SOWAS von simpel: Wer dem Recht dient, ist Polizist, wer sich gegen die Bevölkerung wendet, ist Bulle. Recht ist dabei nicht, was du willst, sondern was der Bevölkerung dienst. Und nein, der Bevölkerung dient nicht, was "das Volk" plärrt, wondern was vom Völkerrecht und der Verfassung gedeckt ist. Wenn jemand unbeleuchtet Fahrrad fährt, ist das nicht gut, aber wenn zeitgleich eine Vergewaltigung 10 m weiter stattfindet, hat sich die Polizei für die Vergewaltigung - 2-
(32) Troll · 10. Oktober 2020
... ist dein Vergleich nicht passend. Wenn jemand im Streifendienst einen Radfahrer ohne Licht sieht und deshalb ein ein Bußgeld (vermutlich noch nicht einmal, eher ein Verwarngeld) kassiert, macht er es richtig. Und gibt dir nicht das recht, ihn als Bullen zu titulieren, nur weil du das nicht richtig findest und dir lieber wäre, daß er einen Vergewaltiger jagt.
(31) Troll · 10. Oktober 2020
@29 Du weißt aber schon, daß es für begangene Straftatan eine Kripo gibt, die ermittelt und daß es die Streifenpolizisten gibt, die für aktuelle Auffälligkeiten zuständig sind. Und wenn man als Polizist im Streifendienst durch die Stadt geht, fängt man nicht an, vergewaltiger zu jagen (höchstens wenn jemand auf frisch am Werk war oder bei einer Fahndung auffällt). Aber wenn jemand Sicherheitsvorschriften verletzt wie mit einem unbeleuchtetem Fahrrad zu fahren, sollen da tätig werden. Daher...
(29) k293295 · 10. Oktober 2020
- 2 - Und komm mir bitte nicht damit, ich wäre ein radikaler Polizeigegner! ich hab diese Hunde 21 Jahre lang zur Jagd tragen müssen. Gottseidank gibt es eine Menge Polizisten, die sich der Verantwortung ihres Jobs bewusst sind und sie gerne wahrnehmen, aber die faulen Säcke in Uniform, die lieber Jugendliche wg. eines kaputten Fahrradlichts abkassieren, statt Vergewaltiger und Kinderschänder zu jagen, nehmen Überhand - nicht erst seit gestern.
(27) Troll · 10. Oktober 2020
@26 tja wieder diese abfällige Bezeichnung für die Polizei von dir. Und Frankfurt würde ich da nicht als Maßstab nehmen. Die Hauptwache geht noch. Steib mal an der Haltestelle Taunusanlage aus. Aber da guckt die Polizei lieber weg, als sich mit den Junkies anzlegen. Das war auch schon, bevor es ein Stück weit legalisiert wurde. Im Gesetz steht eindeutig, daß der Besitz schon strafbar ist. Lies einfach das Gesetz: §29, Abs. 1, Nr. 3 BtMG. Es wird nur in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt.
(26) k293295 · 10. Oktober 2020
@25: Nein, wenn die Lunte brennt, weiß auch der dümmste Bulle, dass er nur noch weitergehen kann. ich hab schon Leute auf der Treppe des Frankfurter Hauptwache sitzen und kiffen sehen. Selbst in meinem kleinen niedersächsischen Kaff kann man auf dem Parkplatz vor dem Polizeirevier sitzen und kiffen - die POLIZISTEN gehen dran vorbei, weil sie ganz genau wissen, dass da nix zu holen ist. Nur BULLEN machen da nen Aufstand ... und sich selbst lächerlich.
(25) Troll · 10. Oktober 2020
@24 Der Konsum ist straffrei, aber nicht der Besitz. Also wenn jemand einen Joint hat, ein anderer kommt vorbei und zieht einmal dran, hat sich nur der Besitzer strafbarbar gemacht, der andere hat konsumiert, aber keine Straftat begangen. Und es spielt keine Rolle, daß das unsinnig ist. Wenn es so im Gesetz steht, dann gilt es auch so.
(24) k293295 · 10. Oktober 2020
@23: Das Kiffen selber ist straffrei. Der KONSUM von Cannabis ist nirgendwo in Deutschland - in KEINEM Gesetz - strafbar. Handel, Verkauf, ja auch Erwerb von Cannabis - all da ist strafbar, aber der Konsum selbst, das Kiffen, ist NICHT strafbar. Schon daran erkennt man den BLÖDSINN der Strafgesetzgebung. Es geht einfach nur drum, der Pharma- und der Alkohol-Industrie das Geschäft zu sichern.
(23) Troll · 10. Oktober 2020
@22 wenn es mit harten Strafen verbunden wäre, wird auch es vermutlich auch kaum kriminelle Beschaffung geben. Wer will schon eine hohe Strafe für einmal Kiffen riskieren.
(22) satta · 10. Oktober 2020
@20 Kontrollierter Verkauf ist IMHO besser als eine "Szene", Organisierte Kriminalität für den Vertrieb und wissentliche Überlastung des Justizapparates mit Bagatellen.
(21) k293295 · 10. Oktober 2020
@20: Härte hilft gegen Drogen nicht. Ich kriege trotzdem an jeder Straßenecke selbst meiner Kleinstadt mitten in Niedersachsen jeden noch-so-üblen Dreck. Im ganz normalen Supermarkt kriege ich Tabakwaren, die eine festgelegte "Qualität" haben, Alkoholika in verschiedenen Preiskategorien, die auch kontrolliert werden. Legalisierung heißt: Kontrolle. Nur wenn das Zeug unter Kontrolle verkkauft wiird, kann sich Qualität durchsetzen. Bloße Strafverfolgung von allem ist Unsinn³ - seit Jahrzehnten.
(20) Troll · 10. Oktober 2020
@19 gutes Beispiel von dir. Alkoholkonsum ist legal. Und wir sehen ja, wieviele das zum Alkoholmißbrauch treibt. Das wird mit anderen Drogen genauso passieren, wenn sie legalisiert werden oder wie jetzt schon nicht mit aller härte strafrechtlich verfolgt werden.
(19) k293295 · 10. Oktober 2020
@18: Für das ganze BTMG gabs früher mal nen Strafrechtsparagraphen 360 - GROBER UNFUG. Es wird auch niemand gezwungen, sich zu besaufen, aber das Besaufen ist gesellschaftlich als "Kultur" anerkannt. Wäre Saufen kriminell und Kiffen legal, würden Millionen von Kindern allein in Deutschland ihre Väter als faul, kichernd und verfressen statt wütend, prügelnd und pöelnd kennen.
(18) Troll · 10. Oktober 2020
@17 Das spielt doch keine Rolle, ob es besseres zu tun gibt. Das Gesetz ist so einmal erlassen worden, also gilt es so, bis es entweder gerichtlich außer Kraft gesetzt wird (Verfassungswidrigkeit) oder geändert wird. Und solange es in der Form ein gültiges Strafgesetz ist, hat man die Strafe dafür zu verhängen. Wird ja keiner dazu gezwungen, sich so etwas zu beschaffen.
(17) k293295 · 10. Oktober 2020
@15: Richtig, du verstehst nicht - nicht zum ersten Mal. Den Gedankengang von Staatsanwälten bezüglich Drogenbesitzes kann man am besten mit den Worten Christian Drostens erklären: Ich habe besseres zu tun.
(16) Sonnenwende · 10. Oktober 2020
@15 Das Problem ist, Cannabis oder besser gesagt THC ist nicht mehr Droge als viele Medikamente auch. Und es wird ja mittlerweile medikamentös auch sehr erfolgreich gegen Schmerzen und bei Zwangserkrankungen eingesetzt, als verschreibungspflichtiges Medikament auf BtM Rezept.
(15) Troll · 10. Oktober 2020
Ich verstehe nicht, was es da zu diskutieren gibt. Der Drogenbesitz ist illegal. Das Gesetz gilt bundesweit. Wie kann man da eine Grauzone schaffen und Maßstäbe wie "kleine Menge" und "nur zum Eigenbedarf" festlegen. Wenn man etwas zulassen will, was ich nicht befürworte, soll man einfach das Gesetz ändern. Dann hat man wieder eine einheitliche und eindeutig festgelegte Regel. Nach jetziger Rechtslage ist jeder noch so kleine Besitz (wenn nicht medizinisch vordneet) strafbar und gehört verfolgt.
(14) barank · 10. Oktober 2020
Es muss streng kontrolliert werden.
(13) k293295 · 10. Oktober 2020
@11: Eine Preisfestsetzung sehe ich als überflüssig an. Klar kann man eine "Zaubersteuer" analog zur Tabaksteuer erheben, aber bei 5000 €/kg bin ich skeptisch, ob das dann nicht eklatant vom illegalen Straßenverkauf unterboten wird. Genau dieser Straßenverkauf soll doch aber aufhören. @12: Als realistischer sehe ich die Einkommensteuer der Verkäufer an.
(12) murle · 10. Oktober 2020
@9 wenn man die Kiffersteuer dann absetzen könnte beim Finanzamt... dann wird es richtig interessant :-)
(11) alx2000 · 10. Oktober 2020
Wie wäre eine Legalisierung über die Apotheken mit einer Zaubersteuer von 5000€ je Kilogramm und einem Preis, der allgemeingültig durch das Gesundheitsministerium oder das Innenministerium festgesetzt ist? Wäre eine Win-Win-Win Situation für Konsumenten, den Staat und die Gesellschaft allgemein. BTW : mal auf youtube Zaubersteuer Widmann eingeben!
(10) ChrisuAlex · 10. Oktober 2020
Das sollten Sie tun die Besitzgrenze Einheitlich machen
(9) samira1972 · 10. Oktober 2020
Nachdem es nun seit rund 60 Jahren mit strikter Prohibition versucht wurde und diese Politik von vernünftig mitdenkenden Menschen als Totalausfall erkannt wurde, ist es an der Zeit, mal was besseres auszuprobieren. Und besser kann nur die Legalisierung von Cannabis sein; mit kontrollierten Produkten und lizensierten Verkaufsstellen. Und zack, hätten wir auch direkt eine zusätzliche Steuereinnahmequelle (es ist ja mindestens Mehrwertsteuer fällig).
(8) thekilla1 · 10. Oktober 2020
Ich gehe nicht davon aus, dass sich hier so schnell etwas ändern wird.
(7) knueppel · 10. Oktober 2020
Frau Ludwig steht ihrer Vorgängerin in Sachen Inkompetenz in nichts nach. "Cannabis ist kein Brokkoli"...und die CSU die schlimmste Dreckspartei nach AfD und NPD.
(6) Volker40 · 10. Oktober 2020
@3 damit nicht so viele Versager auf der Straße rumstehen?
(5) k293295 · 10. Oktober 2020
«Dazu ist es zu gefährlich. Die Wirkstoffkonzentration ist heute viel höher als früher.» - Das zeigt nur, dass sie bei vernünftigen Diskussionen genausowenig zuhört wie ihre Vorgängerin, die Hopfenbäuerin Mortler. Es geht nicht drum, den Straßenverkauf freizugeben. Es geht drum, den Konsumenten kontrollierte Ware zu ermöglichen, so dass sie den Wirkstoffgehalt selbst aussuchen können, ohne dass getrickst und geschummelt wird, kein Bleipulver und kein Haarspray mehr die Gesundheit gefährdet.
(4) vdanny · 10. Oktober 2020
Ich hab keine Ahnung, wie lange 6 bzw. 15 gr reichen, aber wer nichts mehr hat, der geht wieder kaufen oder sehe ich das falsch? In Coronazeiten wäre es sicher besser, wenn diese Leute daheim bleiben würden/könnten. Also entweder komplett verboten oder komplett erlaubt (medizinischer Bedarf ausgeschlossen)
(3) k14270 · 10. Oktober 2020
Warum wird ein teurer Föderalismus mit Länderparlamenten aufrecht erhalten, wenn ohnehin in allen Bereichen einheitliche Regelungen geschaffen werden?
(2) Cyberdelicate · 10. Oktober 2020
Viel Spaß in Bayern
(1) satta · 10. Oktober 2020
Wenn sie wissen möchte, wer so alles Kokain nimmt, kann sie doch mal eine Umfrage unter ihren Fraktionskollegen durchführen. Was Cannabis angeht, wäre ich für eine klare rechtliche Regelung anstatt dieser Grauzonen-Praxis der letzten Jahrzehnte.
 
Suchbegriff

Diese Woche
30.04.2024(Heute)
29.04.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News