Offenburg (dpa) - Weil er seine drei Jahre alte Tochter im Internet zum Missbrauch angeboten und sich selbst an ihr vergangen hat, muss der Vater ins Gefängnis. Das Landgericht Offenburg verurteilte den 39-Jährigen nach Angaben einer Sprecherin zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren unter anderem […] mehr

Kommentare

7vdanny08. März 2022
@ 6: Sorry, aber bei solch einem Urteil würde ich den Richter am liebsten gleich mit dazu sperren :( Ich kann solche Urteile absolut nicht nachvollziehen und noch weniger verstehen :(
6oells08. März 2022
Ich weiß, dass dies mit unserem Rechtsstaat und der Idee von Resozialisierung nicht kompatibel ist, aber ich würde solche Menschen (?) tatsächlich für immer in einer geschlossenen Anstalt unterbringen, um weitere potentielle Opfer zu schützen.
5HmHm08. März 2022
@1 das ist wohl das Rechtssystem. Als ich mal meinen Exdrachen verklagte, wurde das minderjährige Kuckuckskind an ihrem neuen Wohnort der Beklagte und das dortige Amtsgericht führte auch das Verfahren. Keine Ahnung, wahrscheinlich wollen die Moralapostel schlechtes Gewissen verbreiten, was in diesem Fall sicherlich angebracht ist. Damals erreichte ich nur ein paar Unterhaltserleichterungen, die Bande verweigert bis heute einen Gentest. Als er geboren wurde, gabs das leider noch nicht.
4thrasea08. März 2022
@4 Gerne :-) Ich war da vor einiger Zeit auch mal drüber gestolpert...
3mesca08. März 2022
@2 Vielen Dank, du erhellst mich immer wieder :-)
2thrasea08. März 2022
@1 GVG § 26 (2) " In Jugendschutzsachen soll die Staatsanwaltschaft Anklage bei den Jugendgerichten erheben, wenn damit die schutzwürdigen Interessen von Kindern oder Jugendlichen, die in dem Verfahren als Zeugen benötigt werden, besser gewahrt werden können." Das dient also dem Schutz der minderjährigen Opfer und Zeugen. Der Täter erhält selbstverständlich keine Jugendstrafe, auch wenn vor der Jugendkammer verhandelt wird.
1mesca08. März 2022
Wieso nur 4 Jahre und warum vor einer Jugendkammer? Da steht, der Typ ist 39?