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: Selbstverständlich. - Allein Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge sind doch ganz klar nach der (In-)Kompetenz des Täters abgestuft. - Absicht setzt voraus, dass der Täter die Folgen abschätzen konnte. - Was du wohl meinst ist die Unwissenheit darüber, ob etwas verboten ist oder nicht. Und die kann logischerweise nicht strafmildernd wirken, weil ja dann das Gericht in jedem Fall nachweisen muss, dass der Beklagte dieses Wissen besaß. - Und das sollte meistens unmöglich sein.