Hamburg (dpa) - Nach dem Tod der dreijährigen Yagmur aus Hamburg ist gegen ihre Eltern Haftbefehl erlassen worden. Dem 25 Jahre alten Vater werde Totschlag vorgeworfen, sagte ein Polizeisprecher am Abend. Der Haftbefehl gegen die 26 Jahre alte Mutter lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge durch […] mehr

Kommentare

5TILK19. Dezember 2013
@4 : Selbstverständlich. - Allein Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge sind doch ganz klar nach der (In-)Kompetenz des Täters abgestuft. - Absicht setzt voraus, dass der Täter die Folgen abschätzen konnte. - Was du wohl meinst ist die Unwissenheit darüber, ob etwas verboten ist oder nicht. Und die kann logischerweise nicht strafmildernd wirken, weil ja dann das Gericht in jedem Fall nachweisen muss, dass der Beklagte dieses Wissen besaß. - Und das sollte meistens unmöglich sein.
4k29913519. Dezember 2013
Unwissenheit und somit Inkompetenz sollte nicht vor Strafe schützen. In anderen Bereichen gilt das auch nicht zur Strafminderung und gerade, wenn ein Kind zu Schaden kommt, muss hart bestraft werden.
3TILK19. Dezember 2013
Inkompetenz ist kein Verbrechen. Die Annahme, dass die Eltern zu einem großen Teil einfach nur ziemlich dämlich waren ist berechtigt. - Das ist traurig, aber eben nicht übermäßig strafwürdig.
2Stiltskin19. Dezember 2013
Wenn Gerechtigkeit gegenüber dem getöteten Kind nicht eine leere Worthülse sein soll, und der Vater tatsächlich wegen Totschlag verurteilt wird, sollte er nicht nur zur Mindeststrafe von 5 Jahren Haft, sondern zum durchaus möglichen lebenslänglich verurteilt werden. Und gleiches sollte auch für die Mutter gelten, die bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge die mögliche Höchststrafe von 10 Jahren erhalten sollte, und nicht nur die Mindeststrafe von einem Jahr(!)
1k1346519. Dezember 2013
Den einzigen Menschen denen dieses Kind vertrauen konnte haben versagt. Ich hoffe diese Mistviecher werden so bestraft das es wirklich eine Strafe ist.