Karlsruhe (dpa) - Urlauber haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie einige Tage im falschen Hotel untergebracht waren. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Im vorliegenden Fall war eine Familie aus Baden-Württemberg bei ihrem Antalya-Urlaub wegen Überbelegung für drei Tage in einem ...