Lüneburg (dpa) - Ein 35 Jahre alter Bremer ist wegen des Mordes an seiner Freundin und deren beiden Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Lüneburger Landgericht stellte am Dienstag die besondere Schwere der Schuld nach der Tat im Mai 2020 im ...

Kommentare

(3) k293295 · 19. Januar 2022
Dem Gericht blieb gar nichts anderes übrig, als die Höchststrafe zu verhängen. Drei Morde, die Vergewltigung einer Elfjährigen und die Vorstrafe waren eindeutig. Da ist eine Revision aussichtslos. Traurig, dass zwölf Jahre Maßregelvollzug beim Täter offenbar nichts bewirkt haben.
(2) GeorgeCostanza · 18. Januar 2022
@1 ich weiß, was du meinst, aber das ist nunmal der Job eines Verteidigers. Wenn er dem Gericht sagen würde "Na, wenn das mal reicht...", wäre er ein miserabler Verteidiger 😉
(1) storabird · 18. Januar 2022
Bei drei Morden und einer Vergewaltigung eines Kindes sollten selbst beim Verteidiger keine Zweifel auf Sicherungsverwahrung bestehen.
 
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