Dem Gericht blieb gar nichts anderes übrig, als die Höchststrafe zu verhängen. Drei Morde, die Vergewltigung einer Elfjährigen und die Vorstrafe waren eindeutig. Da ist eine Revision aussichtslos. Traurig, dass zwölf Jahre Maßregelvollzug beim Täter offenbar nichts bewirkt haben.
@1 ich weiß, was du meinst, aber das ist nunmal der Job eines Verteidigers. Wenn er dem Gericht sagen würde "Na, wenn das mal reicht...", wäre er ein miserabler Verteidiger 😉