Westrhauderfehn/Visselhövede (dpa) - Bei zwei unerlaubten Autotouren sind in Niedersachsen in der Nacht zu Samstag drei Jugendliche im Alter von 14, 15 und 17 Jahren ums Leben gekommen. Die beiden Jüngeren starben, als sie mit dem Wagen in einen Kanal stürzten. Der 17-Jährige prallte gegen einen ...

Kommentare

(18) sachsetg · 14. Januar 2018
da stand aber auch, das dieser vorher mehrere Verkehrsverstöße begangen hat
(17) flowII · 14. Januar 2018
in der orginalnews kam ein polizist schwer zu schaden, als er die autotuer eines fahrers oeffnete und dieser ploetzlich zurueck setzte
(16) BEATPAUL · 14. Januar 2018
@all ???? Was haben Verkehrskontrollen und Verbandskästen mit 3 toten Jugendlichen zu tun????
(15) juanita2014 · 13. Januar 2018
@14 dann lies dir noch mal die posts durch
(14) Photon · 13. Januar 2018
@13: Aber "nicht öffnen müssen" würde bedeuten: "Öffnen Sie mal den Kofferraum" - "Nee, Officer. Nicht ohne Durchsuchungsbefehl". Und FALLS dem so ist, so meine Vermutung, bringt die Polizei immer das Ding mit Warndreieck und Verbandskasten, um eben doch einen Blick in den Kofferraum werfen zu können. Darum ging es.
(13) juanita2014 · 13. Januar 2018
@7 dein kommentar geht doch mal völlig am thema vorbei. es ging um das öffnen von autotür und kofferraum DURCH die polizei, dass das angeblich ohne durchsuchungsbefehl nicht gehen sollte. wenn du diverse sachen vorzeigen sollst, öffnest du doch selber deinen kofferraum und holst verbandskasten, warndreieck usw. raus
(12) Hannah · 13. Januar 2018
@7: Hier geht es darum: wenn du Verbandskasten und Warndreieck nicht im Kofferraum hast (sondern auf der Rückbank/im Fußraum hinten), dann zeigst du das einfach vor und musst nicht in den Kofferraum sehen lassen. Die Aufforderung lautet ja auch "zeigen Sie mal diese Sachen" und nicht "öffnen Sie den Kofferraum". Ich denke mal, dass @4 das so meinte.
(11) sachsetg · 13. Januar 2018
@7 was du meinst, bezieht sich auf eine reine Verkehrskontrolle der Polizei, dazu gehört nun mal die Kontrolle von Warndreieck, Sani-Kasten und Warnweste, wenn man das alles im Kofferraum hat, dann kann die Polizei natürlich da auch mit reinschaun, beim vorzeigen, ansonsten brauch die Polizei schon einen konkreten Anlass, z.B. eine Fahndungskontrolle nach einem Überfall, um in den Kofferraum zu schauen
(10) flowII · 13. Januar 2018
also ich hab seit 1991 einen fuehrerschein und musste bis jetzt zwei mal blasen. bei einem mal um 2.15uhr in der nacht hatte ich den eindruck, dass den wirklich langweilig war und ich mit ortsfremden kennzeichen aufgefallen bin und beim zweiten mal wurde mir erklaert, dass sie gerade polizeischueler angelernt haben. da gabs dann auch gleich mal einen wischtest auf drogen. naja, was man nicht alles fuer spaese mitmacht
(9) Photon · 13. Januar 2018
@8: Naja, man merkt aber, ob jemand zugekokst, besoffen oder auf irgendeinem komischen Trip ist, wenn man mit ihm redet - wenn man es nicht schon riecht, so bald die Scheibe runter geht. Außerdem gibt es dafür ja spezielle Tests (Speichel, Atem), die ich noch nie machen musste. Es sei denn, sie wollen sehen, ob ich 2 gesunde Beine habe. Ich vermute viel eher Schikane oder Zeitvertreib, ist aber nur eine Vermutung :)
(8) flowII · 13. Januar 2018
glaub es geht eher darum, das du den weg zum kofferraum souveraen beweltigen kannst und den polizisten nicht vor die fuesse faellst
(7) Photon · 13. Januar 2018
@6: Ist es wirklich davon abhängig, ob ein KONKRETES Verdachtsmoment vorliegt? Ich meine, es ist mir schon häufig passiert, dass bei einer Verkehrskontrolle nach Verbandskasten und Warndreieck gefragt wurde. Beides befindet sich natürlich bei den meisten im Kofferraum. Vielleicht wollen sie diese Dinge auch nur immer deswegen sehen, weil sie eine Leiche in meinem VW Polo vermuten, keine Ahnung. Aber den Kofferraum musste ich so gut wie immer auf machen...
(6) juanita2014 · 13. Januar 2018
@4 das stimmt auch nicht so pauschal. wenn z.b. nach entführter person gefahndet und diese im kofferraum vermutet wird, darf der kofferraum auch ohne durchsuchungsbefehl geöffnet werden.
(5) sachsetg · 13. Januar 2018
@4 hier ging es aber um mehrere Verkehrsverstöße, wenn man den Artikel richtig gelesen hat, in dem Zusammenhang darf die Polizei die Tür öffnen, um z.B. die Weiterfahrt durch Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels zu verhindern, von einer Durschsuchung war nie die Rede bzw. stand nix im Artikel
(4) flowII · 13. Januar 2018
@3 Der Blick in den Kofferraum, in das Handschuhfach oder gar in mitgeführte Gepäckstücke ist Polizisten ohne Durchsuchungsbefehl hingegen nicht erlaubt! ...
(3) sachsetg · 13. Januar 2018
@ 1, dann mal das Wissen auffrischen
(2) juanita2014 · 13. Januar 2018
@1 hmmm wenn gefahr im vollzug ist?
(1) flowII · 13. Januar 2018
hm ... meines wissens ist es selbst der polizei nicht erlaubt, die autotuer zu oeffnen
 
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