Berlin (dts) - Eine Corona-Erkrankung von Polizeibeamten soll künftig als Dienstunfall eingestuft werden und die entsprechenden versorgungsrechtlichen Folgen haben. Das fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), über den die "Welt" […] mehr

Kommentare

5bangbuex5126. Januar 2021
@4 du hast natürlich recht, es ist kein unfall. ich vermute mal, angeschossen werden ist zwar auch kein unfall, aber die situation wird nicht zum nachteil für die beamten. die einsätze der uniformiertten kollegen werden sich unbedingt corf 19 aussetzen, ußer im einsatz. daher wäre aus meiner sicht, eine analoge behandlung ok.
4k29329526. Januar 2021
@2 : Beispiel für einen Dienstunfall: Ein Lehrer geht die Treppe in der Schule hoch, bleibt mit der Schuhspitze an einer Stufe hängen und schlägt sich das Knie ein. Kniescheibe kaputt, 4 Wochen Krankenhaus, nachfolgend Reha. Auch ein staatlicher Forstbeamter, der im Wald von einem Wildschein attackiert wird, erleidet einen Dienstunfall.
3k29329526. Januar 2021
Eine Corona-Infektion ist überhaupt KEIN Unfall, auch nicht im Dienst. Ein Unfall defniert sich über "P.A.U.K.E." = Plötzlich von Außen Unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis mit nachhaltigem Schaden. Und gleich beim P scheitert es. Eine Corona-Infektion kommt nicht plötzlich, dazu muss man längeren Kontakt zu einem Infizierten haben. Was macht eigentlich die Ermittlung gegen Wendt? <link>
2bangbuex5126. Januar 2021
@1 für welche berufe ist der dienstunfall noch von bedeutung?
1k6393226. Januar 2021
Öh, das könnte man dann genausogut in quasi jedem anderen Beruf fordern...