
Berlin (dpa) - Der Schutz der Privatsphäre wird in Deutschland unter anderem durch das im Grundgesetz garantierte Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet. Bei der jüngsten Online-Attacke ging es den Tätern vor allem darum, diesen Schutz ...