Berlin (dpa) - Der Schutz der Privatsphäre wird in Deutschland unter anderem durch das im Grundgesetz garantierte Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet. Bei der jüngsten Online-Attacke ging es den Tätern vor allem darum, diesen Schutz ...

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