Ich glaube, eine Revision hätte keine Chance gehabt. Das Bochumer Langericht hat keine Fehler in der Prozessführung gemacht, keine entlastenden Beweise missachtet. Die Revision wäre verworfen worden, egal ob vom OLG oder vom BGH. Und weil sein Anwalt das auch so sieht, hat er Marcel H. wohl zum Verzicht gedrängt, soweit das überhaupt nötig war. @
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: Na, ob wir beiden das noch erleben? Der kommt frühestens in 35 Jahren wieder raus.