Berlin - Beamte und Angestellte im Staatsdienst müssen nach Ansicht des designierten Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) nicht per se mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Mitglied der AfD sind oder für ein AfD-Mandat kandidieren. "Es gibt keine pauschalen Konsequenzen für […] mehr

Kommentare

12Pontius06. Mai 2025
werden. Ist das der Fall? Selbst wenn die Gesetze angepasst würden, dann nur mit verfassungsgebender Mehrheit!
11Pontius06. Mai 2025
@10 Einspruch, dann die Probleme der Politik sind kein Grund die AfD zu wählen. Durch die Einordnung als rechtsextrem steht sie per Definition außerhalb der freiheitlichen demokratischen Grundordnung - das ist der Unterschied zur Rechtsradikalität, bei der das gegeben ist. Und mit deiner Argumentation zu "einfach mal Politik machen" gehst du darauf in kleinster Weise ein. Und dann ist man kein autoritärer Staat, denn dafür müssten die unabhängige Gewaltenteilung eingeschränkt oder abgeschafft
10Net-player06. Mai 2025
@6 ja das kann man tun, nur dann ist das der Weg in einen autoritären Staat, denn dann machen wir das, was wir überall beklagen und ablehnen. Denn wir passen dann alles so an, das wir unliebsame Opposition verbieten und unterdrücken können, statt das zu tun, was wichtig ist, nämlich Probleme in der Politik zulösen, dafür haben wir am Ende Wahlen, um die zu wählen den man es zutraut. Ich finde viel schlimmer, das die bisherigen Parteien, das immer noch nicht verstanden haben.
9Net-player06. Mai 2025
@4 genauso ist es, kann ich nur zustimmen
8Net-player06. Mai 2025
@2 bei Verdacht ist das bei jedem einzelnen zu prüfen, aber nicht nur auf Grund einer Mitgliedschaft bei der AfD, da sie zwar als gesichert rechtsextrem, aber eben nicht als verfassungsfeindlich eingestuft wurde. Alles andere wäre Diskriminierung und/oder Einschränkung der Rechte auf freie Parteienbindung, da jeder das Recht hat sich einer Partei anzugehören und das kundzutun, ohne allein nur wegen der Partei dafür bestraft zu werden, dazu muss erst ein Verdacht/Grund vorliegen.
7Pontius06. Mai 2025
Im Endeffekt wie erwartet: Ohne eigene Verfehlung ist selbst die Werbung für die gesichert rechtsextreme AfD kein Grund zum Rausschmiss.
6commerz06. Mai 2025
Wenn es nicht ausreichend ist, kann man die Gesetzte neu gestalten und für eine Rechtmäßigkeit sorgen.
5truck67606. Mai 2025
"Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat. Solche Fälle müssen einzeln geprüft werden - ohne Schnellschüsse, aber mit klarem Blick und Konsequenz, wenn es nötig ist." - Demnach ist jetzt sofort die jeweilige "Einzelprüfung" einzuleiten. Es nicht zu tun, wäre wohl eine Verletzung der Dienstpflichten des Arbeitgebers.
4alx200006. Mai 2025
Leider ist es so, dass nur Extremismus festgestellt wurde - explizite Verfassungsfeindlichkeit der gesamten Organisation wäre erst Grundlage für dienstrechtliche Konsequenzen. Formal muss aber ab sofort jeder Dienstherr tätig werden, wenn er Kenntnis von eben solchen verfassungsfeindlichen Tatbeständen gegen einen Beamten erhält- da reicht auch z.B. die Teilnahme an einer Demo oder das Kleben von Plakaten mit strafbew. Symbolen oder Texten. Da das aber nur verirrte Patrioten sind, wird das nix!
3FichtenMoped06. Mai 2025
Ist die Beantragung einer Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei kein aktives tun? Ist das Teilen derer Werte keine politische Äußerung?
2pebcak06. Mai 2025
@1 ja völlig richtig, aber jetzt erwarte ich auch eine Einzelfallprüfung bei jedem Mitglied dieser Partei.
1Net-player06. Mai 2025
So ist es auch richtig, allein daran darf man es nicht messen, sondern nur an Äußerungen und Taten der Person selbst