Berlin (dts) - Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, warnt vor einer überzogenen Erbschaftsteuerreform. "Wir müssen aufpassen, dass wir keine Neidsteuer daraus machen", sagte Schweitzer der "Westfalenpost" (Mittwochausgabe). Es gehe um weit mehr als […] mehr

Kommentare

13Chris198622. September 2016
@12 Es ist ja kein Guthaben was man einfach so verteilen könnte, es ist gebundenes Kapital an dem immer auch Arbeitsplätze hängen.
12all4you22. September 2016
@11 darüber (Erbschaftssteuer) kann man streiten. Denn Fakt ist auch (leider) das das Guthaben nicht so versteuert wird, wie es möglich wäre. Wobei denn der kleine Mann für diese Vergünstigungen wieder auf kommen muss. Soll das Gerechtigkeit sein?
11Chris198622. September 2016
@9 Ich habe die Einigung ja auch nicht kritisiert. Allein was der Staat in den paar Jahren an Steuern über das Unternehmen und seine Mitarbeiter einnimmt wiegt die Erbschaftssteuer um ein Vielfaches auf. @10 Eine Meinung haben die bestimmt aber scheinbar keine Lust sich an der Diskussion zu beteiligen.
10all4you22. September 2016
@8 Sorry das es viele gibt, die zwar negativ bewerten aber selber keine Meinung vertreten.
9all4you22. September 2016
@8 Auch künftig wird keine Erbschaftsteuer fällig, wenn Firmenerben ihr Unternehmen weiterführen und Arbeitsplätze erhalten. Wer seine Firma im Wert von bis zu 26 Millionen Euro fünf Jahre weiterführt, bekommt 85 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen. Wer sie sieben Jahre weiterführt, zahlt gar nichts. Das heißt: 99 Prozent aller Firmenerben werden auch in Zukunft weitgehend oder komplett von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. So heißt es in der Einigung.
8Chris198622. September 2016
@7 Ich habe hier kein Minus verteilt aber egal. Wer die Firma der Eltern weiterführt soll das Firmengeschäft ohne massive Benachteiligung durch eine Erbschaftssteuer fortführen können. Die Folgen einer erbschaftssteuerbedingten Firmenpleite kosten den Steuerzahler mehr als er jemals durch die Erbschaftssteuer einnimmt.
7all4you22. September 2016
@6 Und Du hast anscheinend keine Ahnung was Erbschaftssteuer bedeutet. Geschweige denn was die durchgeführte Einigung bedeutet. Aebr sei es drumm. Ich akzeptiere, das Du mich negativ bewertest.
6Chris198622. September 2016
@5 Du verstehst noch immer nicht was Finanzmittel und was Vermögen bedeutet. Wenn ein Familienunternehmen 10 Mio. Wert ist und der Erbe z.B. 10% Erbschaftssteuer zahlen soll, wo soll er 1 Mio € hernehmen? Eine Firma die 10% ihres Wertes als ungenutztes Kapital rumliegen hat wird i.d.R. sich nicht lange auf dem Markt halten können. Der Firmenwert ist in der Firma gebunden und wenn man im Erbfall 10% davon verkaufen muss überlebt die Firma das zumindest nicht ihrer bisherigen Größe.
5all4you22. September 2016
@4 Ich hoffe Du hast die heutige entscheidung zum Wohle der Industriellen gehört. Meiner Meinung nach eine UNVERSCHÄMTHEIT. Hier wird der kleine Abgezockt und dem Großen wird es in den allerwertesten Geschoben. Pfui Teufel Cheffe der Regierung.
4Chris198621. September 2016
@3 Ein "Klein"betrieb mit 120 Mio. Umsatz im Jahr?...Der "kleine" Mann kann pro Kind 400.000€ steuerfrei vererben + ein Wohnhaus wenn dieses durch ein Kind weitere 10 Jahre bewohnt bleibt. Familienbetriebe dürfen nur steuerfrei an das Kind weitergegeben werden wenn der Betrieb über viele weitere Jahre weitergeführt und keine Arbeitsplätze abgebaut werden und nur weil der Betrieb auf dem Papier X Millionen wert ist muss das noch lange nicht heißen, dass irgendwer dem Erben so viel Geld dafür gibt
3all4you20. September 2016
@2 es gibt auch kleinbetriebe, die Monatlich knappe 10 Mio Umsatz machen. Und Sorry, der kleine Mann muss dafür das er seinen Kindern sein Nettovermögen nach seinem Tod überlässt einiges an Steuern zu den bereits gezahlten Steuern sich abnehmen lassen. Während ein Firmenbesitzer sein gesammeltes Vermögen an seine Hinterbleibenden fast Steuerfrei übergeben darf.
2Chris198620. September 2016
@1 In den meisten Fällen geht es hier um kleine und mittlere Betriebe. Nicht ein einziger Besitzer hat ein 9-stelliges Privatvermögen auf dem Konto. Vermögen ist NICHT gleich Finanzmittel. Wer einen Betrieb erbt der 10 Millionen wert ist kann trotzdem nichtmal in der Lage sein mal eben 500.000€ Erbschaftssteuer zu zahlen ohne dem Betrieb massiv zu schaden.
1all4you20. September 2016
Natürlich ! Die oberen 10.000 dürfen nicht mit zu viel Steuern oder anderen Abgaben belastet werden. Sie könnten dann ja nicht mehr schlafen sollte Ihr Konto unter 9 Positive stellen fallen... Egal ! Zahlen dürfen nur die Kleinen, denn das ist OKAY, wenn Sie die Toilette der oberen 10.000 mit der Zunge auslecken müssen. Wer würde auch schon gegen die Vorgehen, die die Rechte zu Ihren Gunsten beugen (dürfen) können?