
Waiblingen, 09.01.2026 (PresseBox) - Für alle Dienstwagenbesitzer klingeln beim Stichpunkt „Jahreswechsel“ die Alarmglocken. Denn genau das ist der einzige Zeitpunkt im Jahr, an dem ihre Versteuerungsmodelle überprüft und abgeändert werden können. Die Frage, ob die 1%-Methode weiterhin sinnvoll ist
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