Berlin (dpa/tmn) - Der letzte Wille sollte auch den digitalen Nachlass umfassen. Denn wer nicht regelt, was nach dem Tod mit all den persönlichen Konten, Diensten und Daten geschehen soll, lässt den Erben auf diesem Sektor freie Hand und hat natürlich auch sonst keinen Einfluss mehr auf das Andenken ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff