
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, Gewerkschaften die dienstlichen E-Mail-Adressen ihrer Mitarbeiter herauszugeben. Dieser Rechtsstreit zwischen der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und Adidas fand
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