Karlsruhe (dpa) - Erben haben es künftig deutlich einfacher, die Kommunikation von Verstorbenen im Internet einzusehen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Donnerstag stellt nach jahrelanger Unsicherheit klar, dass auch persönliche Inhalte im Netz wie ein Facebook-Konto grundsätzlich an die ...

Kommentare

(18) k293295 · 13. Juli 2018
@13: Das ist irre. Dann melde ich noch heute die gesamte AfD-Führungsriege als tot.
(17) Joey · 12. Juli 2018
... möchten, was wirklich passiert ist und vielleicht sogar, wer genau ihre Tochter überhaupt war. Eltern sind ja oft die letzten, denen ein junger Mensch sich anvertraut. Kommt wohl auf die Eltern an. O_o Auf jeden Fall gibt es für beide Seiten gute Argumente. Für mich persönlich ist ein Chat aber eher etwas wie ein Tratsch mit Freunden, die nur halt gerade nicht neben einem stehen. Und Tratsch wird ja bisher auch nicht vererbt, weil es davon keine Protokolle gibt. Was oft auch gut so ist.
(16) Joey · 12. Juli 2018
... Ich sehe das Urteil daher zwiegespalten. Und es umfaßt ja auch Profile etc. Ich denke nicht, daß man das 1:1 mit Briefen oder Tagebüchern vergleichen kann. Auch der Gesprächspartner denkt bei einem Chat sicher nicht darüber nach, daß derjenige auf der anderen Seite bald sterben könnte und daher alles, was man tratscht, in den Händen von Leuten liegt, die vielleicht mangels Insiderwissen vieles gar nicht richtig verstehen können. Aber natürlich verstehe ich auch, daß die Eltern wissen ...
(15) Joey · 12. Juli 2018
@10: Ja, Briefe kann man verbrennen. Mails löschen. Aber ein Chatprotokoll halt nicht immer, wenn das auf einem Server gespeichert wird. Ich glaube, ich würde nicht wollen, daß im Falle meines Todes meine Erben alles lesen können sollten, was ich so mit anderen getratscht habe. Und im Chat sagt man ja auch mal leichtfertig oder ironisch Dinge, weil man vielleicht weiß, daß der andere es so versteht, wie man will, aber andere würden es vielleicht nicht so verstehen. Insiderkommentare sozusagen...
(14) k474647 · 12. Juli 2018
auch wenn es die Tochter ist...auch sie hat ein Recht auf Privatsphäre gegenüber ihren Eltern...ok, sie mag leider tot sein, aber jeder, der mal Geheimnisse vor den Eltern hatte sollte diese auch (im wahrsten Sinne des Wortes) "Mit ins Grab nehmen" - ein Zugang zu persönlichen Daten der Tochter sollte daher auch im Todesfall nicht gewährt werden
(13) HOKE · 12. Juli 2018
@12 das kann im Prinzip jeder melden, vielleicht gab es in diesem Fall aber sogar einen bisher unbekannten Nachlasskontakt. <link>
(12) k293295 · 12. Juli 2018
Woher wusste Facebook eigentlich, dass die Tochter tot ist?
(11) TheDark6 · 12. Juli 2018
Endlich mal wieder ein absolut logisches & richtiges Urteil :-)
(10) Mehlwurmle · 12. Juli 2018
Unabhängig von der konkreten Konstellation finde ich es richtig, dass Erben Zugriff auf die Daten bekommen. Elektronische Nachrichten können ohne Wissen des Absenders sogar viel einfacher weitergeleitet werden, als Briefe... Wer nicht will, dass die Erben das lesen können, kann Briefe verbrennen oder Nachrichten löschen.
(9) deBlocki · 12. Juli 2018
Das Geschrei war groß nach neuen Datenschutzrichtlinien, aber hier vererbt man einfach mal eben die Daten ohne Schutz der Beteiligten... ich weiß nicht, ob man Briefe und Tagebücher mit dem digitalen Fortschritt vergleichen sollte...
(8) gabrielefink · 12. Juli 2018
Zitat: "BGH-Urteil: Eltern erben Facebook-Konto der toten Tochter" - Ich wünsche den Eltern, dass sie jetzt Klarheit bekommen und vor allem Frieden finden!
(7) 2fastHunter · 12. Juli 2018
@6: Genau das war doch meines Wissens nach angesprochen, damals. Wenn die Staatsanwaltschaft oder Polizei einen Mehrwert in der Auswertung der Daten gesehen hätten, hätten sie diese auf richterliche Anordnung hin einsehen dürfen. Beide hatten kein Interesse daran. Die Eltern meinen es nun aber besser zu wissen und wollen eben privat selbst "ermitteln". FB ist aber nicht verpflichtet, Selbstjustiz zu unterstützen.
(6) HOKE · 12. Juli 2018
Ich finde die Argumentation von FB so weit schlüssig, verstehe aber im konkreten Fall nicht wieso nicht sogar die Polizei die Daten haben will, einer offiziellen Anordnung wird FB ja wohl schon nachgeben müssen.
(5) anddie · 12. Juli 2018
@3: Das ist in meinen Augen aber auch nichts anderes, als Briefe. Und die bekommt ein Erbe ja auch alle. Das Nachrichten heutzutage nicht mehr auf Papier in einer Kiste auf dem Dachboden liegen, sondern elektronisch in der Cloud, ändert nichts daran. Und das Fernmeldegeheimnis schützt eigentlich nur den Kommunikationsvorgang an sich und sobald der beendet ist, greift das eigentlich nicht mehr.
(4) Muschel · 12. Juli 2018
@3 Noch nicht, aber das soll das erwartete Urteil ja klären.
(3) gabrielefink · 12. Juli 2018
@1 Es geht hier nicht nur um die Daten der verstorbenen Tochter, sondern auch um die Personen, mit denen sie kommuniziert hat und deren Daten. Facebook ist rechtlich verpflichtet so zu handeln.
(2) mceyran · 12. Juli 2018
@1 Gerade die - wie man sieht - unklare Rechtslage bringt Facebook ja in Gefahr, eine Straftat zu begehen. Nicht dass es immer so wäre, dass sie es nicht trotzdem tun...
(1) Fan2016 · 12. Juli 2018
Es ist einfach Schizophren und Fuck, was hier von Facebook gemacht wird. Gebt den Eltern ihre Ruhe und Gewissheit. Das tote Mädchen kommt garantiert nicht zu schaden. Das hat fast schon eine sadistische Komponente. Sonst ist FB die Privatsphäre doch auch nicht so wichtig. Facebook = Doppelmoral...wie die Amis eben sind(natürlich nicht alle)
 
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