(lifepr) Düsseldorf, 13.01.2017 - Wird einem Mitglied im Umkleideraum oder aus dem Spind etwas gestohlen, fragt man sich, wer für den Schaden aufkommen muss. Der Studiobetreiber kann sich der Haftung laut ARAG Experten weder durch ein Hinweisschild „Für Garderobe wird keine Haftung übernommen“ noch ...