Moskau (dpa) - Nach Chodorkowski verlassen zwei weitere prominente Gefangene russische Straflager. Anders als der von Putin begnadigte Chodorkowski kommen die Mitglieder der Punkband Pussy Riot über eine Amnestie nach mehr als 20 Monaten Haft in Freiheit. Nadeschda Tolokonnikowa (24) verließ am ...

Kommentare

(7) k432031 · 25. Dezember 2013
@6 Sag ich ja, es muss nicht gefallen. Mir zum B. gefällt die Musik von R. Wagner überhaupt nicht, der Walkürenritt ist eine Zumutung für meine Ohren. Wagner ist aber ein anerkannter Künstler und wird Weltweit gefeiert. Es ist Kunst, ob es mir gefällt oder nicht. lg
(6) ichundich · 25. Dezember 2013
naja, über "Kunst" lässt sich bekanntlich streiten ;-) Frohes Fest!
(5) k432031 · 25. Dezember 2013
4 Du kannst nicht sagen Pussy Riot sind keine Aktivistinnen denn dann belügst du deine Leser und dich selbst. Man muss sie nicht mögen und ihre Musik gar gräßlich finden, über geschmack lässt sich streiten. Die Aktivistinnen und Künstlerinnen um Pussy Riot sind WELTWEIT anerkannte Politkünstler und agieren genau so, ob als xxx-Darsteller oder in einer der VERFICKTEN LÜGENKIRCHEN. Es gibt keine Götter und Putin ist ein Teufel.
(4) ichundich · 24. Dezember 2013
bei aller Kritik an WP, das sind doch keine "Aktivistinnen", diese XXX-Filmchen--Darstellerinnen (mind. eine). Die dt. Medien-Einheits-Journalie sollte mal einen Blick in StGB werfen: Wer den Gottesdienst ...stört oder ...beschimpfenden Unfug verübt, wird ...bestraft.
(3) Joerg7Hahn · 24. Dezember 2013
@1 Gut, dass auch Gotteshäuser einem gewissen Schutz unterliegen. Wem es in einem Gotteshaus nicht gefällt, der / die sollte dort fernbleiben. Alle wissen, wer sich mit Putin anlegt, muss mit Reaktionen rechnen. Wer es dennoch tut, ist selber schuld. Die Amnestie ist für mich allerdings mehr Propaganda. Danach darf erst mal keiner behaupten, Putin lenkt nicht ein.
(2) naklaro · 23. Dezember 2013
Hört sich ganz gerecht an!
(1) ichundich · 23. Dezember 2013
§ 167 Störung der Religionsausübung (1) Wer 1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder 2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
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