(lifepr) Dorfen, 23.11.2014 - Die Konsumenten sogenannter E-Zigaretten können weiter dampfen. Die elektronische Zigarette mit oder ohne nikotinhaltige Flüssigkeit fällt nicht unter das Arzneimittelgesetz. Somit ist keine Zulassung für die Liquids erforderlich und der Verkauf in Kiosk, Tabakläden und ...

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