Utting, 10.12.2024 (lifePR) - Beim „Aktienverrechnungstopf“ können Sie Gewinne, die Sie mit Aktien erzielt haben, nur mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnen. Entsteht zum Jahresende ein Verlust, wird dieser von der Bank auf das nächste Jahr übertragen und mit künftigen Gewinnen aus ...

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